CAS-Urteil: SKN-Transfersperre bleibt aufrecht

Aus formalen Gründen hat das Oberste Sportgericht (CAS) in Lausanne den Einspruch des Fußball-Bundesligaclubs SKN St. Pölten gegen die Transfersperre für zwei Perioden zurückgewiesen.

Der Protest wurde abgelehnt, weil die FIFA nicht ausdrücklich als „beklagte Partei“ bezeichnet worden sei, teilte der SKN am Donnerstag mit. Die Sperre läuft mit Ende der aktuellen Transferzeit am 2. September ab.

Nach einer Klage des zypriotischen Vereins Ermis Aradippou im Zuge des Wechsels von Alhassane Keita zum SKN hatte die FIFA die Niederösterreicher bestraft. Der Einspruch wurde vom CAS inhaltlich gar nicht behandelt. Der Club will nun mit ÖFB und FIFA abklären, ob vertragslose Spieler bereits ab 2. September angemeldet werden können.

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Auf eine Berufung beim Schweizer Bundesgericht will St. Pölten laut General Manager Andreas Blumauer verzichten: „Das Urteil des CAS müssen wir jetzt leider so zur Kenntnis nehmen. Eine Berufung beim Schweizer Bundesgerichtshof, das letzte mögliche Rechtsmittel, werden wir nicht anstreben. Ich bin nach wie vor überzeugt, dass wir nichts Falsches getan haben, das wurde uns von unseren Beratern auch bestätigt. Uns ist die  Problematik der Beweislastumkehr zum Verhängnis geworden, dh. wir konnten gegenüber der FIFA offenbar nicht ausreichend beweisen, nicht schuld zu sein. Alle unsere neuerlichen Argumente und Beweise bei der CAS-Anhörung sind nun aufgrund dieser Formalentscheidung aber ohnehin obsolet.

Für uns gilt es jetzt den Blick in die Zukunft zu richten und das Beste aus dieser Misere zu machen. Wir haben ja schon bei der Verpflichtung unseres neuen Trainers die Thematik der Sperre klar ausgesprochen. Alexander Schmidt ist von der Qualität des aktuellen Kaders überzeugt. Die Spieler können nun dieses Vertrauen des Trainers rechtfertigen“, wird Blumauer in einer Aussendung zitiert.

Beitragsbild: GEPA
(APA)