Sportwetten in Deutschland & Österreich – Rechtliche Unterschiede

Der Sport mit all seinen Disziplinen und Wettkämpfen ist in der heutigen Welt ein gigantischer Wirtschaftszweig, der Jahr für Jahr riesige Summen umsetzt. Die Wirtschaftskraft basiert dabei nicht nur auf den involvierten Organisationen und beteiligten Personen, sondern auch auf ausgelagerten Wirtschaftsmotoren wie den Sportwetten. In Deutschland und Österreich erfreut sich das Wetten auf diverse Sportveranstaltungen großer Beliebtheit, so dass die jeweiligen Regierungen im Laufe der Zeit gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen mussten. Die Umsetzung sieht in beiden Staaten unterschiedlich aus.

Rechtliches Chaos in Deutschland

In Deutschland fallen Sportwetten und ihre Anbieter gesetzlich unter das Glücksspiel und erfahren auf Grundlage dieser Einordnung keine individuelle Handhabung, sondern werden über die gleichen Statuten geregelt, die auch für Casinos gelten. Für die rechtliche Regulierung des Glücksspiels in der Bundesrepublik ist der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verantwortlich, der von allen 16 deutschen Bundesländer verabschiedet wurde und im Jahr 2008 in Kraft getreten ist. Hintergrund der bundesweiten Reglementierungsmaßnahme ist der Versuch, Glücksspiel und Wettsucht zu verhindern und gleichzeitig Jugendliche sowie Spieler zu schützen.

Seit der Einführung des Glücksspielstaatsvertrags befindet sich das Gesetz in diesem Bereich auf einer Achterbahnfahrt, da die Bundesregierung trotz Reformversuchen nie eine umfassende und zufriedenstellende Rechtslage herstellen konnte. Um der gesamten Situation Herr zu werden, sah die ursprüngliche Idee der Regierung ein uneingeschränktes Glücksspielmonopol des staatlichen Sportwettenanbieters Oddset vor. Allerdings ist Deutschland als Mitgliedsstaat der Europäischen Union an das EU-Recht gebunden, das in der nationalen Regelung ein Verstoß der Wettbewerbs- und Dienstleistungsfreiheit erkannt hat. Dadurch können private Wettanbieter frei auf dem deutschen Markt agieren. Insgesamt befindet sich die Rechtslage der Sportwetten in der Bundesrepublik in einer Grauzone.

Reformversuche scheitern

Obgleich das nationale Recht durch die Gesetzgebung der Europäischen Union ausgehebelt wird, sah sich die Bundesregierung in der Pflicht, die Regulierung des Glücksspiels neu auszulegen. Diesbezüglich unterzeichneten alle Bundesländer bis auf Schleswig-Holstein einen Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der im Jahr 2012 zum Tragen kam. Die Reform ließ nun auch private Anbieter für Sportwetten in Deutschland zu.

Im Zuge der Marktöffnung wurde ein Lizenzverfahren implementiert, das im Jahr 2015 gestoppt wurde. Der Reformversuch verpuffte und das europäische Recht trat wieder in Kraft, das Wettanbieter mit einer EU-Lizenz in Deutschland weiterhin Dienstleistungsfreiheit einräumt. Strafrechtliche Konsequenzen oder eine Verfolgung müssen die einzelnen Anbieter dabei nicht befürchten.

Dritter Glücksspieländerungsvertrag

Die Ministerpräsidenten beschlossen am 21. März 2019 den dritten Glücksspieländerungsvertrag, der ab 2021 in Kraft treten sollen. Bis dato gilt eine Übergangslösung, die eine Genehmigung an alle Anbieter für Sportwette erteilt, die sich gesetzlich an die Vorschriften des Spieler- und Jugendschutzes halten.

Noch sind nicht alle Details der Gesetzesänderung bekannt, doch die ersten Informationen lassen verlauten, dass sich die privaten Wettanbieter und auch die Spieler ab 2021 in Deutschland auf einschneidende Veränderungen einstellen müssen. Die größten Strahlkraft innerhalb der Gesetzesänderung hat wohl das neue Einsatzlimit von 1.000 Euro pro Monat. Die Einhaltung des Limits soll eine eigene Behörde gewährleisten, die alle Wetten staatlich überwacht. Die Wettanbieter sollen dazu verpflichtet sein, die Daten und Wetten ihrer Kunden weiterzureichen.

Darüber hinaus sollen Live-Wetten eine Einschränkung erfahren. Es sei geplant, die sogenannte Rubrik Over/Under abzuschaffen, die sich auf die Toranzahl in Fußballspielen bezieht. Nicht zuletzt gäbe es einen Entwurf, der das Einloggen in nur ein einziges Wettbüro erlaubt. Damit sollen Spieler geschützt werden, die bei mehreren Anbietern gleichzeitig wetten.

Rechtslage in Österreich

Sportwetten in Österreich werden im Gegensatz zur deutschen Auffassung nicht als Glücksspiel deklariert, so dass die Gesetzlage im Alpenstaat einen völlig anderen Weg einschlägt. Viel mehr fallen Sportwetten in den Bereich der Geschicklichkeitsspiele und werden entsprechend anders beurteilt. Grundlage für die Einschätzung bildet der Fakt, dass Glücksspiele sich über den Aspekt des Zufalls definieren. Sportwetten dagegen fußen nicht ausschließlich auf dem Zufallselement, sondern können von den Spielern maßgeblich beeinflusst werden. Einfluss wird bereits über die individuelle Entscheidung ausgeübt, auf welches Team oder auf welchen Sportler gesetzt wird. Zudem kann per Hintergrundwissen die Chance auf einen Gewinn maximiert werden.

Durch die gesellschaftliche und gesetzliche Einordnung treffen private Wettanbieter in Österreich auf deutlich weniger Widerstand als in Deutschland. Zwar hat die Bundesrepublik im Zuge der Reformen den Markt für Buchmacher und Wettanbieter geöffnet, doch diese befinden sich nur aufgrund des EU-Rechts in einer rechtlichen Grauzone. Zu Anfang galt sogar ein staatliches Glücksspielmonopol. In Österreich dagegen herrscht Wettbewerbsfreiheit, so dass private Anbieter als legale Unternehmen im Alpenstaat agieren können. Zwar ist die Ausübung des Geschäftsmodells wie branchentypisch an Lizenzen geknüpft, doch ansonsten wird den Sportwetten keine Steine in den Weg gelegt.

Bundesländer koordinieren Sportwetten

Da Sportwetten in Österreich nicht unter das Glücksspielgesetz (GSpG) fallen, regulieren die einzelnen Bundesländer die Rechtslage selbst. Dabei handhabt jede Region die Auslegung der legislativen Statuten unterschiedlich, so dass zum Teil individuelle Regeln in den Bundesländern vorherrschen. Nur in einer Sache sind sich alle einig: Sportwetten sind erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt.

  • Vorarlberg untersagt Sportwetten von 24:00 bis 06:00 Uhr. In Ausnahmefällen sind ausländische Ereignisse oder Spiele möglich.
  • Tirol verbietet ebenfalls Wetten von Mitternacht bis 06:00 Uhr morgens.
  • Niederösterreich hat keine Restriktionen zu Öffnungszeiten oder Wettarten.
  • Burgenland führt keine harten Limitierungen im Gesetzbuch.
  • Salzburg erlaubt ausschließlich einen Einsatz von maximal 500 Euro. Das Wetten auf Pferderennen oder auf andere Ereignisse mit Tieren ist gänzlich verboten. Im Bereich Fußballwetten sind nur Profispiele ab der dritten Liga zulässig. In anderen Sportarten darf nur auf den Profibereich gesetzt werden. Virtuelle Sportwetten sind komplett verboten.
  • Kärnten untersagt die Wettplatzierung von 02:00 bis 08:00 Uhr. Live-Wetten sind zudem auf offizielle Halbzeit- und Endergebnisse sowie auf den nächsten Torerfolg beschränkt.
  • Oberösterreich schränkt Sportwetten zeitlich ein und erlaubt keine Platzierung zwischen 24:00 und 06:00 Uhr. Der maximale Wetteinsatz muss weniger als 500 Euro betragen. Genau wie in Kärnten sind bei Live-Wetten nur offizielle Halbzeit- und Endergebnisse sowie der nächste Torerfolg als Wette erlaubt.
  • Die Steiermark fährt die gleiche Schiene bei Live-Wetten wie Kärnten und Oberösterreich, beschränkt jedoch den nächsten Torerfolg auf Fußball und Eishockey.
  • Wien handhabt Live-Wetten wie die oberen Bundesländer und untersagt das Servieren von kostenlosen Speisen und Getränken in Wettlokalen. Zwischen Mitternacht und 06:00 Uhr dürfen keine Wetten platziert werden.

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