Westenthaler-Freispruch: „ÖFB wurde nicht getäuscht“

Wie der Vorsitzende des Schöffensenats, Wolfgang Etl, erläuterte, war nach Ansicht des Gerichts hinsichtlich der vom Nationalrat gewährten Millionen-Subvention zur Förderung des Fußball-Nachwuchses kein strafbares Verhalten gegeben. „Der ÖFB wurde nicht getäuscht, der ÖFB und die Bundesliga-Vereine wurden nicht geschädigt“, stellte Etl fest.

In seiner ausführlichen Begründung erläuterte der Vorsitzende einleitend, die Bundesliga und ihre Vereine ließen sich nicht getrennt betrachten. Der Nationalrat habe am 3. Dezember 2003 beschlossen, der Bundesliga eine Million Euro zur forcierten Nachwuchs-Förderung zukommen zu lassen: „Wie die Förderung konkret verteilt wurde, wurde vom Fördergeber nicht vorgegeben.“

Insofern war es für den Senat unproblematisch, dass die Bundesliga-Vorstände Peter Westenthaler und Thomas Kornhoff zunächst bemüht waren, mit den vorhandenen Mitteln einen außergerichtlichen Vergleich mit der Finanzprokuratur zu erzielen, um eine aus dem Konkurs des FC Tirol resultierende Drittschuldnerklage der Republik aus der Welt zu schaffen. Die Präsidentenkonferenz der Bundesliga habe nämlich im Frühjahr 2004 die TV-Gelder für die Vereine von 20 auf 50 Prozent angehoben und damit die Mittel für den Österreicher-Topf im Geschäftsjahr 2004/2005 um 2,9 Millionen Euro erhöht. Gerade jene Vereine, die auch in ihren Kampfmannschaften der Jugend den Vorzug gaben, hätten damit im Endeffekt profitiert. Die Schlussfolgerung des Senats: Es sei seitens der Bundesliga letzten Endes völlig im Sinne des Bundes als Subventionsgebers vorgegangen worden.

„Der Zweck der Förderung wurde eindrucksvoll erfüllt“, hielt Richter Etl fest. Die Bundesliga habe sich nicht unrechtmäßig bereichert, die Förder-Million sei am Ende zur Gänze den Vereinen zugekommen. Folglich hätten sich Westenthaler und Kornhoff nicht des inkriminierten Betrugs schuldig gemacht. Konsequenterweise wurde auch der Antrag der Staatsanwaltschaft abgewiesen, die gegenständliche Million bei der Bundesliga für verfallen zu erklären.

Stellungnahme der Österreichischen Fußball-Bundesliga zum Freispruch von Peter Westenthaler

Die Österreichische Fußball-Bundesliga hat uneingeschränkt zur Aufklärung dieser Causa beigetragen – nicht zuletzt auch im Eigeninteresse, da die Österreichische Fußball-Bundesliga in diesem Verfahren als Haftungsbeteiligte galt.

Bundesliga-Präsident Hans Rinner: „Das Urteil entspricht der Sichtweise der Bundesliga und wird folglich wohlwollend zur Kenntnis genommen. Jedoch gilt es abzuwarten, ob Rechtsmittel gegen dieses Urteil ergriffen werden.“