Wr. Neustadt blitzt mit Einspruch ab

Wien (APA) – Der SC Wiener Neustadt ist bei der Causa Atanga auch vor dem Protestkomitee der Fußball-Bundesliga abgeblitzt. Wie die Liga am Donnerstag bekannt gab, wurde der Einspruch der Niederösterreicher gegen die Beglaubigung des Relegations-Rückspiels gegen den SKN St. Pölten abgelehnt. Die erstinstanzliche Beglaubigung des 1:1 durch den Senat 1 wurde damit bestätigt.

Den Wiener Neustädtern bleibt nun noch der Gang vor das Ständige Neutrale Schiedsgericht. Nach Zustellung des Langbeschlusses muss der Zweitligist dort innerhalb von sieben Tagen eine Klage einbringen. Ob die Blauweißen dies in Anspruch nehmen, war vorerst unklar. Weniger als einen Monat vor Start der neuen Zwölfer-Liga am 27. Juli wäre die Zusammenstellung der höchsten Spielklasse in der kommenden Saison bei einem Einspruch immer noch nicht einzementiert.

In seiner Begründung bestätigte das Protestkomitee die Ansicht des Senats 1 dahingehend, „dass für den gegenständlichen Sachverhalt nur die Regelungen des ÖFB anwendbar sind“. Die Kooperationsbestimmungen würden ermöglichen, dass ein Kooperationsverein die Spielberechtigung des Stammvereins für den Kooperationsspieler nutzen kann. „Die sportliche Integrität sei gewährleistet, da Kooperationsverträge nur zwischen Vereinen unterschiedlicher Leistungsstufe abgeschlossen werden dürfen“, hieß es in der Liga-Mitteilung.

Gemäß den Regularien der FIFA darf ein Profi pro Saison nur für zwei Clubs eingesetzt werden. Diese Vorgabe wird in Österreich mithilfe der Kooperationsspieler-Regelung für U22-Kicker umschifft. Wiener Neustadt sah durch den Einsatz von David Atanga im Relegations-Rückspiel am 3. Juni dennoch die FIFA-Regel verletzt. Der vom SKN ausgeliehene Ghanaer kickte in dieser Saison nicht nur für St. Pölten und Salzburg, sondern zuvor schon für Salzburgs Farmteam FC Liefering.

Wiener Neustadt erklärte in einer Aussendung vom 16. Juni, dass die Rechtslage aus Sicht des Vereins vor allem auf Basis eines Mails der Bundesliga zu genau diesem Thema nicht klar sei. Die Liga habe bei einer Anfrage im Frühjahr betreffend des in der Winterpause von Rapid ausgeliehenen Alexander Sobczyk auf mögliche rechtliche Konsequenzen verwiesen. Der Stürmer hatte im Herbst schon für St. Pölten gespielt. Wiener Neustadt war der Kooperationspartner von Rapid. Auf einen Einsatz von Sobczyk habe man ab April wegen dieses bestehenden Risikos deshalb verzichtet, meinte der SC.

In St. Pölten vernahm man die Kunde aus Wien natürlich wohlwollend. „Wir sind froh, dass auch das Protestkomitee sich unserer Argumentation vollinhaltlich angeschlossen hat. Wir sind weiterhin überzeugt, dass wir mit unserer Argumentation im Recht sind und arbeiten konzentriert auf unsere dritte Saison in der Bundesliga hin“, sagte SKN-Präsident Helmut Schwarzl in einem Statement. Man sei überzeugt, dass das Urteil auch vor dem Schiedsgericht halten werde.

 

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