Drohen Ismael, Gruber und Werner Funktionssperren?

Der LASK wurde vergangene Woche wegen Verstößen gegen den Fairplay-Gedanken zu einem Abzug von sechs Punkten und einer Geldstrafe von 75.000 Euro verurteilt. Unabhängig vom laufenden Verfahren gegen den LASK droht den verantwortlichen Funktionären in dieser Causa weiteres Ungemach. Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer steht vor einer schwierigen Entscheidung.

Nach Sichtung des schriftlichen LASK-Urteils kann Ebenbauer als einzige Person gegen Präsident Siegmund Gruber, Vize-Präsident Jürgen Werner und Trainer Valerien Ismael eine Anzeige beim Strafsenat 1 einbringen. Bei einer Verurteilung droht den LASK-Verantwortlichen eine Funktionssperre sowie eine Geldstrafe. Dies würde unter anderem bedeuten, dass Ismael seine Mannschaft bei den Spielen nicht mehr betreuen darf.

https://www.skysportaustria.at/causa-lask-wurden-im-senat-1-nicht-so-wahrgenommen-wie-wir-das-fuer-notwendig-erachtet-haben/

Der LASK hat am Mittwoch die Langfassung des Urteils des Strafsenat 1 der tipico Bundesliga erhalten. Somit können die Oberösterreicher innerhalb der zweiwöchigen Frist bis zum 17. Juni beim Protestkomitee Einspruch gegen den Punkteabzug und die Geldstrafe erheben. Noch ist unklar, wie lange sich die Verantwortlichen der LASK dafür Zeit lassen werden. Bei voller Ausschöpfung des Fristen- und Instanzenzuges könnte eine Entscheidung erst nach Saisonende fallen.

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