Vienna nach juristischem Etappenerfolg wieder in Ostliga
Fast zwei Wochen zuvor hatte noch das Landesgericht dem vom ÖFB eingebrachten Rekurs gegen die von der Vienna erwirkte einstweilige Verfügung Folge gegeben. Damit hatte sich der nach ÖFB-Bestimmungen durch die Insolvenz zum Abstieg verpflichtete Verein gegen die Zwangsrelegation gewehrt. Laut ÖFB ist die Vienna nun bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in der Regionalliga Ost spielberechtigt. Die Auslosung mit 17 Teams trete wieder in Kraft. In der Begründung des Bezirksgerichts heiße es, „dass der First Vienna FC leicht aus der Regionalliga Ost ausgeschieden werden könne, sollte das Verfahren verloren bleiben“.
Der ÖFB will einmal mehr gegen diesen juristischen Etappenerfolg der Vienna vorgehen: „Wir werden umgehend alle verfügbaren Rechtsmittel ergreifen, denn der Fußball benötigt vor allem Rechtssicherheit“, erklärte Generalsekretär Thomas Hollerer. „Die Verbände wurden überhaupt nicht angehört. Völlig übersehen wird zudem der Schaden, der den betroffenen Verbänden und Vereinen der Regionalliga Ost durch die Entscheidung entsteht“, sagte der Jurist. „Gerade die Regionalligavereine werden mit großteils ehrenamtlich tätigen Funktionären jetzt zusätzliche Aufwendungen haben, die in der Beurteilung völlig außer Acht gelassen werden.“
„Alle Versuche, die Thematik nach der Entscheidung der zweiten Instanz einvernehmlich zu lösen, sind an den leider unannehmbaren Forderungen des First Vienna FC gescheitert. Die Vienna ist in dieser Causa kein Opfer, sondern Täter“, meinte Hollerer weiter.
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