Jurist will FC Bayern e.V. aus Vereinsregister löschen

München (APA/dpa) – Ein Rechtsprofessor könnte am Beispiel des FC Bayern München den gesamten deutschen Profifußball vor ein Grundsatzproblem stellen. Lars Leuschner von der Universität Osnabrück hat beim Amtsgericht München angeregt, den FC Bayern München e.V. aus dem Vereinsregister zu löschen. „Rechtsformverfehlung“ heißt das juristische Zauberwort.

In der Praxis geht es darum, dass Sportvereine „ideelle Zwecke“ verfolgen müssen. Bundesliga-Clubs oder auch der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mit seinem Zugpferd Nationalmannschaft sind im 21. Jahrhundert aber längst zu Unternehmen mit hohen Millionenumsätzen geworden. Der FC Bayern hält „den Antrag für unbegründet“, wie „Zeit online“ berichtet, das den Vorgang publik machte.

„FC Bayern München e.V. verfügt über ähnliche Strukturen wie ADAC“

Leuschners Initiative knüpft an den spektakulären Fall des ADAC an. Der deutsche Automobilclub hatte sich im Zuge des Skandals um Preisverleihungen wie den Gelben Engel eine Strukturreform verpasst. Die hohen Umsätze der ADAC-Unternehmungen standen im Widerspruch zu den ideellen Zwecken des Vereins. Der ADAC sah sich zum Handeln gezwungen. „Der FC Bayern München e.V. verfügt über ganz ähnliche Strukturen“, äußerte Leuschner in diesem Zusammenhang vor kurzem im Deutschlandradio Kultur. Der Verein sei „Mehrheitsgesellschafter von millionen-, ja milliardenschweren Unternehmungen“.

Die FC Bayern München AG setzt rund eine halbe Milliarde Euro pro Saison um. Der Verein hält mit 75,01 Prozent die Mehrheit der AG. Jeweils 8,33 Prozent entfallen auf die Unternehmen Adidas, Allianz und Audi. Vereinspräsident Karl Hopfner führt zugleich den Aufsichtsrat an. Ende November soll beide Funktionen wieder sein designierter Nachfolger und Vorgänger Uli Hoeneß übernehmen.

Leuschner tangiert 50+1-Regel

Spannend für die Bundesliga und die Deutsche Fußball Liga (DFL) ist Leuschners Vorstoß deshalb, weil er die 50+1-Regel tangiert. Sie schreibt im deutschen Profifußball die Kontrolle durch die Lizenzvereine zwingend vor. Sie soll dafür sorgen, dass in der Bundesliga im Gegensatz etwa zur englischen Premier League keine Investoren das Sagen innerhalb der Clubs übernehmen.

Die 50+1-Regel schreibe es den Bundesliga-Vereinen geradezu vor, „einen entsprechenden herrschenden Einfluss, das heißt eine Mehrheitsbeteiligung an den Lizenzspielerabteilungen zu haben“, betont auch Leuschner. Der Professor schlussfolgert, dass der FC Bayern den Reformweg des ADAC etwa gar nicht kopieren könne.

Der Bundesgerichtshof hatte vor mehr als 30 Jahren, als die Umsätze im Profifußball noch weit entfernt waren von den heutigen Summen, eine klare Entscheidung getroffen. Wenn sich ein Verein unternehmerisch betätigt, dies aber in selbstständigen Tochtergesellschaften geschehe, sei dieses Vorgehen dem Verein nicht zuzuordnen. Es bleibt abzuwarten, ob das Münchner Amtsgericht anders entscheidet.

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