Liga verschärft Stadionbestimmungen

Wien (APA) – Auf der Ordentlichen Hauptversammlung der Fußball-Bundesliga sind am Freitag im Raiffeisen Forum in Wien die Stadionbestimmungen für die höchste Spielklasse verschärft worden. Künftig können nur noch Stadien zugelassen werden, die zumindest für 5.000 Zuschauer Platz bieten. Mindestens 4.000 Plätze müssen davon gedeckt sein, die Hälfte davon müssen Sitzplätze sein. Das sind beides A-Kriterien.

Bisher hatten 2.000 überdachte Plätze für eine Stadionzulassung gereicht. Die Änderungen wurden einstimmig beschlossen und sollen auch dabei helfen, das Ziel eines Liga-Zuschauerschnittes von 10.000 bis zum Jahr 2020 zu erreichen.

Neuerungen gab es auch bezüglich der Bewässerung. Jedes Spielfeld muss mit einem Entwässerungssystem und einem automatischen Bewässerungssystem für das gesamte Spielfeld ausgestattet sein. Das war bisher ein B-Kriterium und wurde nun zu einem A-Kriterium angehoben. Insgesamt zehn Bestimmungsanhebungen gab es zudem im Bereich der TV-produktionsrelevanten Infrastruktur, die zur Qualitätssteigerung für die TV-Verwertung führen sollen. Als B-Kriterium muss zudem ab der Saison 2018/19 jeder Bundesligaclub einen Infrastrukturbeauftragten haben, der als Ansprechperson für jegliche Infrastrukturfragen fungiert.

A-Kriterien müssen erfüllt sein, damit einem Club die Lizenz erteilt werden kann bzw. damit ein Stadion für Bundesliga-Bewerbspiele zugelassen wird und bleibt. B-Kriterien müssen erfüllt sein. Wird ein B-Kriterium (auch nur vorübergehend) nicht erfüllt, muss das satzungsgemäß zuständige Organ (Senat 3) eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen und kann – anders als beim A-Kriterium – Sanktionen (Verwarnung, Geldstrafe) gegen den jeweiligen Club verhängen. C-Kriterien sind nur Empfehlungen zur Erhöhung der Qualitätsstandards.

Beitragsbild: GEPA Pictures