Fünf Jahre Haft für Peter Seisenbacher

WienPeter Seisenbacher ist am Montag am Wiener Landesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er wurde in vollem Umfang der Anklage schuldig erkannt.

Seisenbacher zeigte bei der Urteilsverkündung keine emotionale Reaktion. Einige seiner Anhänger aus Judo-Kreisen wirkten entsetzt.

Der vorsitzende Richter Christoph Bauer meinte zu Beginn seiner Urteilsbegründung, sämtliche Belastungszeuginnen hätten einen „außerordentlich glaubwürdigen“ Eindruck gemacht: „Wir haben nicht den Eindruck gehabt, dass die drei lügen, dass die drei sich geirrt haben, dass die drei gegen sich verschworen haben.“

Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren erschien dem Gericht eine fünfjährige Freiheitsstrafe tat- und schuldangemessen. Mildernd waren Peter Seisenbachers bisherige Unbescholtenheit, der lange zurückliegende Deliktszeitraum und dass seit rund 15 Jahren keine weiteren strafbaren Handlungen des Judo-Olympiasiegers von 1984 und 1988 bekannt geworden sind.

Erschwerend wertete der Senat demgegenüber das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen und Vergehen, dass es mehrere Opfer gegeben hat und den langen Deliktszeitraum. Das erste Mädchen, an dem sich Seisenbacher laut erstinstanzlichem Urteil vergriffen hat, war neun Jahre alt, als er die ersten Missbrauchshandlungen setzte. Diese dauerten mehrere Jahre an.

Nicht rechtskräftig

Auf die Frage, ob er das Urteil verstanden habe, nickte der gefasst wirkende Seisenbacher kurz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Bernhard Lehofer erbat Bedenkzeit. Staatsanwältin Ursula Schrall-Kropiunig gab vorerst keine Erklärung ab.

(APA)

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