Schalkes Huntelaar vier Spiele gesperrt – 2 Spiele Bewährung

Frankfurt am Main (APA/dpa) – Mit einer teilweise zur Bewährung ausgesetzten Sperre gegen den Schalker Klaas-Jan Huntelaar hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes für ein Novum gesorgt. Das Gremium sperrte den Stürmer am Mittwoch für sechs Spiele, von denen er jedoch nur vier absitzen muss. Die übrigen zwei Partien muss der Niederländer nur verbüßen, wenn er bis zum 30. Jänner 2016 erneut eine Rote Karte erhält.

Huntelaar muss zudem eine Geldstrafe in der Höhe von 15.000 Euro zahlen. „Grundsätzlich gibt es bei Spielsperren keine Bewährung. Dabei wird es auch in Zukunft bleiben. Bei besonders langen Sperren wie in diesem Fall ist aber die Möglichkeit zu prüfen, ob ein Teil der Sperre zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn der Spieler nicht vorbelastet ist“, begründete Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, das Urteil.

Huntelaar war am Samstag im Spiel gegen Hannover 96 wegen einer Tätlichkeit in der 85. Minute des Feldes verwiesen worden. Das hohe Strafmaß erklärt sich aus einer anschließenden Geste des Clubkollegen von ÖFB-Teamkapitän Christian Fuchs in Richtung des Referees, die als Schiedsrichterbeleidigung gewertet wurde.