FC Köln legt Berufung gegen UEFA-Strafe ein

Köln (APA/dpa) – Der deutsche Bundesligist 1. FC Köln hat Berufung gegen die Strafe der Europäischen Fußball-Union nach den Vorfällen im Europa-League-Spiel bei Arsenal eingelegt. Die Höhe der Strafe sei „nicht nachvollziehbar“, da sie sich auf ein „Fehlverhalten einer kleinen Minderheit von Fans“ beziehe, sagte Geschäftsführer Alexander Wehrle. Die UEFA hatte Köln zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro verurteilt.

Zudem haben die Kölner laut UEFA 30 Tage Zeit, Arsenal die durch die FC-Anhänger entstandenen Schäden zu ersetzen. Darüber hinaus darf der Bundesligist für das nächste Europacup-Auswärtsspiel keine Karten an seine Anhänger verkaufen – diese Strafe wurde allerdings für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dem Club des Wiener Trainers Peter Stöger werden Fan-Ausschreitungen, das Zünden von Feuerwerkskörpern, das Werfen von Gegenständen und Sachbeschädigungen vorgeworfen.

Beim ersten Kölner Europacup-Spiel seit 25 Jahren hatten am 14. September 50 FC-Anhänger versucht, gewaltsam in einen Block einzudringen. Es gab eine Schlägerei im Block, dazu wurden Bengalos gezündet. Unabhängig von diesem Vorfall war der Anpfiff aus Sicherheitsgründen um eine Stunde verschoben worden.

Aus Sicht des FC sei es offensichtlich, dass Teile der Probleme rund um den Einlass durch ein mangelhaftes Konzept der Londoner Verantwortlichen verursacht wurden. Der Club hat nun fünf Tage Zeit, seine Berufung schriftlich zu begründen.

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