Informationen über die Konformität gemäß § 14 Abs. 2 BaFG i. V. m. Anlage 3

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.skysportaustria.at veröffentlichten Webseiten sowie die folgenden mobilen Anwendungen der Sky Österreich Fernsehen GmbH:

  • Sky Sport Austria App auf iOS, ab Version 1.0.7, veröffentlicht am 13.12.2024;
  • Sky Sport Austria App auf Android, ab Version 1.0.9, veröffentlicht am 10.01.2025;
  • Ankick App auf iOS, ab Version 1.0, veröffentlicht am 22.01.2024;
  • Ankick App auf Android, ab Version 1.0.2, veröffentlicht am 01.08.2024.

Allgemeine Beschreibung

Die Webseiten sowie die mobilen Anwendungen von Sky Sport Austria bieten ein umfassendes Sport-Erlebnis mit den aktuellsten Sportnachrichten & -videos, Live-Ticker, Ergebnissen, Transfer-Updates und Hintergrundberichten. Die Sky Sport Austria Mediathek ermöglicht Zugriff auf eine riesige Videoauswahl. Auf ankick.skysportaustria.at können User:Innen ihr Transfergeschick in einem Fußball-Managerspiel für die österreichische Bundesliga unter Beweis stellen.

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Die Sky Österreich Fernsehen GmbH ist bemüht, die Webseiten unter www.skysportaustria.at sowie die mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 4 Abs. 3 iVm. Anlage 1 des BaFG.

Unsere Maßnahmen zur Barrierefreiheit

  • Die Webseite ist so gestaltet, dass sie mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien kompatibel ist.
  • Wir verwenden klare Strukturen, gut lesbare Schriftarten und ausreichend Farbkontraste.
  • Alle geforderten multimedialen Inhalte sind mit Alternativtexten versehen.
  • Die Navigation ist intuitiv gehalten und kann auch mit der Tastatur bedient werden.
  • Formulare sind barrierefrei gestaltet und leicht verständlich.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Die zuständige Aufsichtsbehörde zur effektiven Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen ist das Sozialministeriumservice.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am 23.06.2025 und zuletzt aktualisiert am 14.07.2025.