70.000 Euro Geldstrafe für den SV Grödig

Wien/Grödig (APA) – Den SV Grödig kommt die Platzmisere im eigenen DAS.GOLDBERG Stadion zum Frühjahrsauftakt teuer zu stehen. Der Senat 5 der Fußball-Bundesliga verhängte am Dienstag wegen Verstößen gegen die Lizenzbestimmungen eine Geldstrafe in der Höhe von 70.000 Euro über den Tabellenachten. Die Salzburger können innerhalb von drei Tagen einen Protest gegen die Entscheidung einbringen.

„Auf Grund des zuletzt erfolgten Verfügbarkeitsnachweises für die Red Bull Arena als Austragungsort für die Heimspiele von Grödig wurde das infrastrukturelle Lizenz-A-Kriterium Stadion/Verfügbarkeit nur vorübergehend nicht erfüllt, weshalb von einem Lizenzentzug bestimmungsgemäß abgesehen wurde“, erklärte der Senat-5-Vorsitzende Thomas Hofer-Zeni.

Durch die vorübergehende Nichterfüllung eines Lizenz-A-Kriteriums (Stadion-Verfügbarkeit) sei aber der Meisterschaftsbetrieb beeinträchtigt worden. So mussten die Heimspiele gegen Sturm Graz und den WAC verschoben werden. „Diese Tatsache war für die Art und Höhe der Sanktion ausschlaggebend“, sagte Hofer-Zeni.

 

 

Die Grödiger zogen mittlerweile ihren Antrag auf Nutzung der Keine Sorgen Arena in Ried als weiteres Ausweichstadion zurück und werden nun bis zur Fertigstellung der neuen Rasenheizung, die aktuell verlegt wird, in der benachbarten Red-Bull-Arena antreten. Nach Fertigstellung der Arbeiten im Stadion am Fuße des Untersbergs müssen die Grödiger beim Senat 3 einen Antrag auf Zulassung des Stadions stellen, verlautete die Liga.

Der Senat 5 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat gegen den SV Grödig eine Geldstraße in der Höhe von € 70.000,- verhängt. Der Grund ist die vorübergehende Nichterfüllung des Lizenz-A-Kriteriums Verfügbarkeit eines Stadions.

 

Offizielle Presseaussendung Fußball Bundesliga:

Nach Wahrnehmung des Parteiengehörs von Klubvertretern des SV Scholz Grödig hat der Senat 5 (Lizenzausschuss) der Österreichischen Fußball-Bundesliga auf Grund von Verstößen gegen die Lizenzbestimmungen (vorübergehende Nichterfüllung des Lizenz-A-Kriteriums 7.4.2 Stadion/Verfügbarkeit) eine Geldstrafe iHv € 70.000,- verhängt.

 

Der Klub hat die Möglichkeit des Protestes, welcher innerhalb von drei Tagen angemeldet  werden muss.

 

Senat 5-Vorsitzender RA Dr. Thomas Hofer-Zeni: „Auf Grund des zuletzt erfolgten Verfügbarkeitsnachweises für die Red Bull Arena als Austragungsort für die Heimspiele von SV Scholz Grödig wurde das infrastrukturelle Lizenz-A-Kriterium Stadion/Verfügbarkeit nur vorübergehend nicht erfüllt, weshalb von einem Lizenzentzug bestimmungsgemäß abgesehen wurde.

Ungeachtet dessen wurde durch die vorübergehende Nichterfüllung dieses Kriteriums der Meisterschaftsbetrieb beeinträchtigt. Die für 21. und 25.02.2015 angesetzten Bewerbsspiele der tipico Bundesliga konnten nicht stattfinden bzw. mussten verschoben werden. Diese Tatsache war für die Art und Höhe der Sanktion ausschlaggebend“.

 

Der Antrag auf Nutzung der Keine Sorgen Arena Ried als Ausweichstadion wurde vom SV Scholz Grödig zurückgezogen.

Die Heimspiele von SV Scholz Grödig finden bis auf Weiteres in der Red Bull Arena statt. Nach Fertigstellung der Umbauarbeiten des DAS.GOLDBERG-Stadion in Grödig kann der Klub beim Senat 3 den Antrag auf Zulassung stellen, um die Heimspiele wieder in Grödig auszutragen.