Atanga feiert Debüt für St. Pölten! Darf er das?

Ein FIFA-Regulativ sorgt vor Beginn der Frühjahrssaison in der tipico-Bundesliga bei manchen Klubs für Verwirrung. Es geht um das „2/3-Regulativ“: Dieses besagt, ein Spieler darf innerhalb eines Jahres zwar bei drei Vereinen registriert sein, aber nur für zwei spielen. Das ist das Problem von SKN St. Pölten-Neuzugang David Atanga, der in der Winterpause von FC Red Bull Salzburg zu den Niederösterreichern verliehen wurde (Leihende 30.Juni 2018).

Der 21-Jährige absolvierte in der Saison 2017/18 für den FC Liefering (Kooperationsteam der Salzburger, gilt aber als eigenständiger Verein) in der Sky Go Ersten Liga sieben Einsätze. Bei den „Bullen“ kam der Ghanaer im Oktober eine Minute zum Einsatz. Die Station St. Pölten ist nun für Atanga Verein Nummer drei.

„2/3-Regulativ“
Der genaue Wortlaut: „Ein Spieler kann in der Zeitspanne vom 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres bei maximal drei Vereinen registriert werden. In dieser Zeit ist der Spieler für Bewerbsspiele von lediglich zwei Vereinen spielberechtigt.“ [§4 (6) Regulativ für die dem ÖFB angehörigen Vereine und Spieler. Stand Mai  2017)]

Die Bundesliga steht auf dem Standpunkt, dass die Kooperationsspieler-Regelung in Österreich mit dem „2/3-Regulativ“ der FIFA kompatibel ist: „Aufgrund der Kooperationsspieler-Regelung ist es in Österreich möglich, für mehr als zwei Klubs pro Saison zu spielen. Der Grundgedanke dieser Regelung ist, jungen Talenten die bestmögliche Ausbildung und Förderung auf einer höchstmöglichen Ebene zu bieten.“ Trotzdem wurden die Klubs vor Beginn der Frühjahrssaison über den genannten Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.

https://www.skysportaustria.at/bundesliga-at/alle-entwicklungen-rund-um-das-2-3-regulativ-im-liveblog/

David Atanga ist aber nicht der einzige Liefering-Spieler, der vom Regulativ betroffen sein könnte. Bei Romano Schmid (Salzburg), Samuel Tetteh (LASK) und Igor Julio dos Santos de Paulo (WAC) gibt es den gleichen Sachverhalt.

Ein Einsatz von Alexander Sobczyk für den SC Wr. Neustadt könnte ebenfalls problematisch sein. Der Stürmer absolvierte in der ersten Runde der aktuellen Saison ein Spiel für den SK Rapid Wien. Anschließend wurde er nach St. Pölten verliehen, wo er sechs Mal zum Einsatz kam. Im Winter wurde der 20-Jährige nun von den Hütteldorfern nach Wr. Neustadt verliehen, wo er als Kooperationsspieler zum Einsatz kommen soll. Auch er würde für drei verschiedene Vereine zum Einsatz kommen.

Causa Wallner
Gehen wir zurück in die Saison 2007/2008: Roman Wallner sorgte damals in Griechenland für Aufsehen. Der Österreicher wechselte im Jänner 2008 vom schottischen Verein Falkirk FC zum griechischen Verein Apollon Kalamarias. Falkirk hatte Wallner allerdings im Herbst 2007 an den schottischen Zweitligisten Hamilton Academical FC verliehen. Wallner kam sowohl für Falkirik als auch für Hamilton zum Einsatz.

Der griechische Verband bestrafte Kalamaria dafür, den nicht spielberechtigten Wallner gegen Olympiakos eingewechselt zu haben. Apollon hatte das Spiel mit 1:0 gewonnen. Anschließend waren die drei Punkte aber Piräus zugesprochen worden und der Österreicher wurde zu einem halben Jahr Untätigkeit verurteilt.

Causa Quaschner
Ein Wechsel von Salzburg-Spieler Nils Quaschner scheiterte Anfang 2015 am „2/3-Regulativ“ der FIFA. Der konzerninterne Transfer nach Leipzig musste rückgängig gemacht werden, weil der Deutsche davor schon vom FC Liefering und von Red Bull Salzburg eingesetzt wurde. Laut dem FIFA-Transferregulativ hätte er für RB Leipzig nicht mehr spielen dürfen.