Austria Wien erhält Lizenz in erster Instanz – Lizenz für den LASK verweigert
Austria Wien hat trotz der finanziell weiterhin angespannten Lage das Nachsitzen beim Lizenz-Zeugnis vermieden und die Lizenz für die kommende Bundesliga-Saison vom Senat 5 in erster Instanz erhalten.
Auflage für die Austria ist ein regelmäßigen Finanz-Reporting. Das gab die Liga am Freitag offiziell bekannt.
„Ich bin sehr glücklich, dass uns die Erteilung der Lizenz heuer erstmals seit Jahren wieder in erster Instanz gelungen ist. Mein großer Dank gilt allen Mitarbeitern des Klubs, allen voran Finanzvorstand Harald Zagiczek und seinem gesamten Finanz-Team, welches hervorragende Arbeit geleistet hat. Aber natürlich auch unseren Partnern, Investoren, Gönnern und unseren Fans, die uns auf diesem Weg bis hierher unterstützt haben“, sagte Präsident Kurz Gollowitzer.
Keine Lizenz in erster Instanz für den LASK
Die Lizenz nicht in erster Instanz erhalten hat hingegen der LASK. Der Klub schreibt in einer Aussendung dazu: „Aufgrund des Trainerwechsels am vergangenen Mittwoch verweigerte der Senat 5 dem LASK die Lizenz für die kommende Saison in erster Instanz. Mit Thomas Darazs wurde von Beginn an ein Coach mit UEFA-Pro-Lizenz bei der Bundesliga als Cheftrainer gemeldet, womit sämtliche Vorschriften vollumfänglich erfüllt blieben. Infolgedessen ist diese Entscheidung für den LASK in keiner Weise nachzuvollziehen, weshalb umgehend Protest eingelegt wird.“
„Wir haben sämtliche formaljuristische Vorschriften der Bundesliga vollumfänglich und zu jedem Zeitpunkt erfüllt. Nach der Benennung des neuen Trainerteams um Thomas Darazs und Maximilian Ritscher hat Darazs als Inhaber der UEFA-Pro-Lizenz das Amt des Cheftrainers übernommen, was wir umgehend bei der Liga gemeldet haben. Es ist daher völlig unbegreiflich und willkürlich, dass der Senat 5 eine solche Entscheidung getroffen hat. Da wir jegliche Anforderungen erfüllen, gehen wir fest davon aus, die Lizenz in zweiter Instanz zu erhalten“, erklärte Geschäftsführer Sport Radovan Vujanovic.
Gegen den Senat-5-Beschluss können die Klubs bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee schriftlich Protest erheben – die Frist endet heuer am Montag, den 22. April. Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Montag, 29. April, getroffen sein. Damit endet dann der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga. Danach kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden.
Drei Zweitligisten wurde Lizenz verweigert
Bis auf den LASK erhielten alle anderen elf Bundesligisten die Lizenz in erster Instanz. Austria Wien, Austria Klagenfurt, Austria Lustenau und der TSV Hartberg bekamen die Lizenz unter bestimmten Auflagen. So müssen die Wiener und die Klagenfurter Austria künftig monatlich über ihre wirtschaftliche Situation Bericht ablegen, bei Austria Lustenau und Hartberg wurde das Strategiepapier „Fußball und soziale Verantwortung“ eingemahnt.
In der zweiten Liga wurde drei Mannschaften die Lizenz für die ADMIRAL Bundesliga in erster Instanz verweigert: First Vienna FC 1894 (personell), Schwarz Weiss Bregenz (personell), DSV Leoben GGMT Revolution (personell, finanziell, infrastrukturell, rechtlich). SV Ried, Grazer AK, SKN St. Pölten, FAC und Admira würden bei einem Aufstieg die Lizenz für die höchste Spielklasse erhalten.
Für drei weitere Vereine sieht es in der ADMIRAL 2. Liga weniger erfreulich aus. Mit dem FC Dornbirn, DSV Leoben und SV Stripfing/Weiden erhalten diese Vereine auch keine Zulassung für die kommende Spielzeit in der 2. Liga. Damit müssten sie, falls sie im weiteren Verlauf keine Zulassung erhalten, in die Regionalligen absteigen.
Alle Lizenz-Entscheidungen der Bundesliga und 2. Liga im Überblick
ADMIRAL Bundesliga
Lizenz erteilt: FC Red Bull Salzburg, SK Puntigamer Sturm Graz, SK Rapid, FK Austria Wien (Auflage: aktualisierte Zukunftsinformationen und monatliche Berichterstattung über die wirtschaftliche Situation), SK Austria Klagenfurt (Auflage: aktualisierte Zukunftsinformationen und monatliche Liquiditätsberichterstattung), RZ Pellets WAC, SC Austria Lustenau (Auflage: Strategiepapier Fußball und soziale Verantwortung), WSG Tirol, TSV Egger Glas Hartberg (Auflage: Strategiepapier Fußball und soziale Verantwortung), CASHPOINT SCR Altach, FC Blau-Weiß Linz.
Lizenz verweigert: LASK (personell)
Zulassung erteilt: LASK
ADMIRAL 2. Liga & Regionalliga
Lizenz erteilt: SV Guntamatic Ried (Auflage: Strategiepapier Fußball und soziale Verantwortung), Grazer AK 1902, SKN St. Pölten (Auflage: aktualisierte Zukunftsinformationen und monatliche Liquiditätsberichterstattung), FAC Wien, FC Flyeralarm Admira.
Lizenz verweigert: First Vienna FC 1894 (personell), Schwarz Weiss Bregenz (personell), DSV Leoben GGMT Revolution (personell, finanziell, infrastrukturell, rechtlich)
Zulassung erteilt: SV Horn, SKU Ertl Glas Amstetten, First Vienna FC 1894, SV Licht-Loidl Lafnitz, FC Liefering, KSV 1919, Schwarz Weiss Bregenz; ASK Voitsberg (Regionalliga Mitte), SC Imst 1933 (Regionalliga West)
Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: SK Sturm Graz II, SK Rapid II (Regionalliga Ost)
Zulassung verweigert: FC Mohren Dornbirn 1913 (finanziell), DSV Leoben GGMT Revolution (finanziell), SV Stripfing/Weiden (infrastrukturell), Kremser SC (Regionalliga Ost; sportlich, personell, finanziell und infrastrukturell), Welser Sportclub Hertha (Regionalliga Mitte; infrastrukturell), SV Austria Salzburg (Regionalliga West; personell, infrastrukturell), LASK Amateure OÖ (Regionalliga Mitte)
Zulassungsantrag zurückgezogen: Young Violets Austria Wien (Regionalliga Ost)
Der weitere Verlauf der Lizenzierung
Protestfrist: Montag, 22. April 2024
Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz): bis Montag, 29. April 2024
Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht: Innerhalb von acht Tagen nach Zustellung des Protestkomitee-Bescheids
Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht: Bis spätestens Ende Mai 2024
(Red.)/Bild: GEPA

