Austria Wien reicht Lizenz fristgerecht ein – Acht Zweitligisten suchen für Bundesliga an
Am gestrigen Montag endete die Abgabefrist für die Lizenz- und Zulassungsanträge für die kommende Saison 2024/25. Wie die österreichische Bundesliga verkündete, wurden insgesamt 36 Lizenz- bzw. Zulassungsanträge eingebracht, darunter auch die des FK Austria Wien.
Neben den Klubs aus der ADMIRAL Bundesliga und ADMIRAL 2. Liga gibt es auch Anträge von Vertretern aus allen drei Regionalligen. Die Anträge der Klubs gestalten sich folgendermaßen:
Lizenzanträge für die ADMIRAL Bundesliga
ADMIRAL Bundesliga: Red Bull Salzburg, SK Sturm Graz, LASK, SK Rapid, FK Austria Wien, SK Austria Klagenfurt, Wolfsberger AC, SC Austria Lustenau, WSG Tirol, TSV Hartberg, SCR Altach, FC Blau-Weiß Linz
ADMIRAL 2. Liga: SV Ried, Grazer AK 1902, SKN St. Pölten, FAC Wien, First Vienna FC 1894, FC Flyeralarm Admira, Schwarz Weiß Bregenz, DSV Leoben
Zulassungsanträge für die ADMIRAL 2. Liga
ADMIRAL 2. Liga: SV Horn, SKU Ertl Glas Amstetten, SV Licht-Loidl Lafnitz, FC Liefering, FC Dornbirn 1913, KSV 1919, SV Stripfing-Weiden
Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: SK Sturm Graz II, SK Rapid II, Young Violets Austria Wien, LASK Amateure OÖ
Regionalliga Ost: Kremser SC
Regionalliga Mitte: ASK Voitsberg, Welser Sportclub Hertha
Regionalliga West: SV Austria Salzburg, SC Imst 1933
Die Lizenz ist Voraussetzung für die Teilnahme an der höchsten Spielklasse und berechtigt ebenso zur Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga. Die Zulassung berechtigt bei sportlicher Qualifikation zu der Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga.
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Lizenz-Entscheidungen fallen im April
In den kommenden Wochen erfolgt die Überprüfung der Unterlagen durch die Bundesliga-Lizenzadministration (inkl. der Finanzexperten der KPMG) und dem unabhängigen Senat 5, wonach etwaig weitere Aufforderungen zu Stellungnahmen und zusätzlichen Nachweisen erfolgen können. Eine Entscheidung des Senates 5 in erster Instanz ist mit 12. April 2024 zu erwarten.
Sollte einem Antragsteller in erster Instanz die Lizenz bzw. Zulassung nicht erteilt werden können, so kann dieser innerhalb von acht Tagen ab Beschlusszustellung Protest beim Protestkomitee der Bundesliga einbringen. Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der (wirtschaftlichen) Leistungsfähigkeit vorzubringen. Die Entscheidung des Protestkomitees fällt bis Ende April 2024.
Sollte die Lizenz bzw. Zulassung auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Bewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Österreichischen Fußball-Bundesliga und entscheidet endgültig bis voraussichtlich Mitte Mai 2024.
Austria Wien, Stripfing und Young Violets reichen Unterlagen fristgerecht ein
Die finanziell angeschlagene Wiener Austria hat ebenso wie Kooperationsverein SV Stripfing und Amateurteam Young Violets alle Lizenzunterlagen fristgerecht eingereicht. Ob die „Veilchen“ die Bundesliga-Lizenz in diesem Jahr in erster Instanz erhalten, entscheidet sich am 12. April.
Artikel vom 10.02.24: Austria-Führung bezüglich Lizenz zuversichtlich
„Wird uns gelingen“: Austria-Führung bezüglich Lizenz zuversichtlich
(österreichische Fußball-Bundesliga / Red.)
Bild: GEPA

