„Bin nicht schuldig“ – Seisenbacher sieht sich als Verschwörungs-Opfer

Wien – Der zweifache Judo-Olympiasieger Peter Seisenbacher hat in seinem Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen die gegen ihn gerichteten Vorwürfe zurückgewiesen. „Ich bin nicht schuldig“, gab er zu Beginn seiner Einvernahme zu Protokoll.

Auf die Frage, wie er sich die Anschuldigungen seiner drei ehemaligen Schützlinge erkläre, erwiderte der Angeklagte: „Ich habe keine Erklärung.“ Seisenbacher hat sich in seiner Beschuldigteneinvernahme als Opfer einer Verschwörung bezeichnet. Die drei hätten sich gegen ihn verabredet: „Davon bin ich überzeugt.“

Die drei würden sich „sehr gut“ kennen und hätten sich über Jahre hinweg „immer wieder getroffen“, betonte Seisenbacher: „Sie haben oft und lange Gelegenheit gehabt, sich auszutauschen.“

Auf die Frage, weshalb ihn die drei zu Unrecht belasten sollten, erwiderte der Angeklagte: „Ich fühle mich nicht unbedingt zuständig, über die Psyche dieser Personen zu mutmaßen.“

Aussage des besten Freundes zurückgewiesen

Erstmals soll Peter Seisenbacher auf der Hochzeit seiner Tochter auf den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs angesprochen worden sein, und zwar von einem seiner besten und längsten Freunde.

Diesem Freund gegenüber soll Seisenbacher eingeräumt haben, mit einem Mädchen sei „etwas gewesen“, aber „es“ sei „im gesetzlichen Alter“ und daher „erlaubt“ gewesen.

Seisenbacher wies diese Angaben des Freundes, die dieser im Rahmen einer polizeilichen Zeugenbefragung unter Wahrheitspflicht getätigt hatte, zurück: „Er irrt sich. Er hat gemeint, dass er das gehört hat. Ich habe es nicht gesagt.“

Seisenbacher bekräftigte jedoch, dass es sich um einen seiner besten Freunde handle: „Er hat mich in der Ukraine besucht.“

An sich hätte der Prozess gegen Seisenbacher bereits im Dezember 2016 stattfinden sollen. Kurz vor Verhandlungsbeginn hatte sich Seisenbacher allerdings ins Ausland abgesetzt. Zunächst hielt er sich in Georgien auf, kurze Zeit später ging es weiter in die Ukraine, wo er im August 2017 von Zivilfahndern des Bundeskriminalamts ausgespürt wurde.

Flucht als „Kurzschlussreaktion“

Erstmals erläuterte nun sein Verteidiger Bernhard Lehofer im Großen Schwurgerichtssaal öffentlich die Motive dieser Flucht. Es habe sich um eine „Kurzschlussreaktion“ gehandelt.

„Prominenten-Malus“?

Demnach war dafür ausschlaggebend, dass Seisenbacher kurz nach dem geplanten Verhandlungsbeginn Vater wurde und eine mediale Vorverurteilung stattgefunden hätte, wie Lehofer darlegte. Weiters habe Seisenbacher „den Eindruck gehabt, dass er beim Gericht den Malus eines Prominenten hat“.

Lehofer zeigte sich in seinem Eröffnungsvortrag von der Schuldlosigkeit seines Mandanten überzeugt. Er kenne Seisenbacher seit mehr als 40 Jahren: „Ich war und bin von seiner Unschuld überzeugt. Niemand, der ihn kennt, traut ihm das zu.“

„Passt nicht ins Schema“

Seisenbacher habe „mit den stärksten Männern der Welt gekämpft“, betonte Lehofer: „Es hat ihm in keinster Weise an Frauen gemangelt. Er passt in keinster Weise in das Schema derer rein, die sich an Kindern vergreifen.“

Abgesehen von den drei Personen, die von der Staatsanwaltschaft als Opfer strafbarer Handlungen geführt werden, gebe es „niemanden, der den Herrn Seisenbacher belastet“, erklärte Lehofer. „Es ist nix passiert. Niemand ist angegriffen worden. Nichts ist aufgefallen“, bekräftigte der Verteidiger.

Staatsanwältin Ursula Schrall-Kropiunig hatte keine Zweifel an der Richtigkeit der Angaben der drei Betroffenen, an denen sich Peter Seisenbacher vergangen haben soll. Es komme immer wieder vor, dass man erst Jahre nach erlebtem sexuellem Missbrauch das Schweigen breche.

„Er war ihr Idol“

Im konkreten Fall sei mit Seisenbacher ein zweifacher Olympiasieger Trainer der Nachwuchskämpferinnen gewesen. „Er war ihr Idol. Sie haben ihn sicher verehrt“, gab Schrall-Kropiunig zu bedenken.

Seisenbacher habe „ein besonderes Geschick im Umgang mit Kindern“ gehabt, während die Betroffenen zu Hause familiäre Schwierigkeiten bewältigen mussten. „Sie hatten daheim Probleme. Offenbar haben sie im Angeklagten einen Vaterersatz gesehen, weil ihre eigenen Väter nicht in dem Ausmaß zur Verfügung gestanden sind, wie sie es sich gewünscht hätten“, legte die Staatsanwältin dar.

Schrall-Kropiunig ging abschließend noch auf zwei Besonderheiten ein. „Die Flucht war außergewöhnlich. Mit dem habe glaube nicht nur ich, sondern haben wir alle nicht gerechnet. Dass das taktisch nicht klug war, wird der Herr Seisenbacher selber wissen. Dass das kein gutes Bild auf ihn wirft, wird er auch wissen“, meinte die Anklägerin.

Allerdings habe die Flucht keine Bedeutung für die Schuldfrage und sei insofern für das Verfahren nicht relevant.

Mutmaßliches Opfer lebt als Mann

Als zweite Besonderheit erwähnte Schrall-Kropiunig, dass jenes Opfer, das Seisenbacher vom neunten Lebensjahr an Dutzende Male missbraucht haben soll, mittlerweile eine Personenstandsänderung vorgenommen hat. Das mutmaßliche Opfer fühlt und lebt nunmehr als Mann. Dieser Umstand stünde in keinem Zusammenhang mit den inkriminierten Taten, betonte Schrall-Kropiunig.

Das bestätigte im Anschluss Eva Plaz, die Rechtsvertreterin des Betroffenen: „Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.“

Plaz – sie ist aktuell als von den Grünen zugezogene Expertin für Opferschutzbelange in die türkis-grünen Regierungsverhandlungen miteingebunden – appellierte an die Medienvertreter, über die Verhandlung weder identifizierend noch bloßstellend zu berichten.

(APA)

Beitragsbild: GEPA