Chiles Bronze

CAS-Urteil: Chiles verliert Olympia-Bronze

Keine Bronzemedaille für Jordan Chiles: Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat seine Begründung für die Absetzung der US-Kunstturnerin als Drittplatzierte im Bodenwettbewerb bei den Olympischen Spielen veröffentlicht. Wie der CAS am Mittwoch bekräftigte, sei der Einspruch des US-Teams vier Sekunden nach Ablauf der einminütigen Frist eingelegt worden.

„Das Gremium möchte lediglich darauf hinweisen, dass es seine Aufgabe ist, über das Gesetz und die vorliegenden Beweise zu entscheiden“, hieß es in dem Statement: „In diesem Fall ist beides in Bezug auf die Ein-Minuten-Regel und ihre Anwendung auf die Umstände dieses Falles glasklar.“

Aberkannte Turn-Bronzemedaille: USA legen Berufung ein

Am Schlusstag der Spiele von Paris war Chiles nach einem CAS-Urteil Bronze aberkannt worden. Aufgrund der Anerkennung des Richterspruchs durch den Weltverband FIG rückte die Rumänin Ana Barbosu wieder auf den dritten Platz vor. Zuvor war Chiles im Wettkampf nach einem Protest ihres Teams durch die Korrektur ihrer Kampfrichterbenotung vom fünften auf den dritten Platz hochgestuft worden. Daraufhin klagte der rumänische Verband seinerseits beim CAS.

„Wir sind tief enttäuscht, nachdem wir neue Beweise vorgelegt hatten, die aber vom CAS aufgrund seiner Vorschriften nicht geprüft werden durften“, hatte USA Gymnastics vor dem CAS-Statement mitgeteilt. Das US-Team wollte mit einem erstinstanzlich noch nicht verfügbar gewesenen Video belegen, dass der Einspruch gegen die Note für Chiles bereits nach 47 Sekunden und damit innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erfolgt sein soll.

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Der CAS verurteilte nun „die empörenden Äußerungen, die in einigen US-Medien veröffentlicht wurden, in denen ohne Kenntnis des Vorstehenden und vor der Überprüfung des begründeten Schiedsspruchs behauptet wurde, dass das Gremium und insbesondere sein Vorsitzender aufgrund anderer beruflicher Verpflichtungen oder aus Gründen der Nationalität befangen sei“. Jede nachträgliche Kritik entbehre jeder Grundlage und sei „unbegründet“.

Frankreichs Justiz ermittelt zu Mobbing gegen Khelif

Die französische Justiz ermittelt wegen massiven Anfeindungen gegen die algerische Boxerin Imane Khelif während der Olympischen Spiele in Paris. Es sei eine Untersuchung zu Cybermobbing aufgrund des Geschlechts, wegen öffentlicher Beleidigung und des öffentlichen Aufrufs zur Diskriminierung eingeleitet worden. Dies teilte die Pariser Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Zuständig sei das Büro für Hassverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

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Gegen wen die Untersuchung sich richte, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit. Der Behörde zufolge hatte Khelif am Montag eine Anzeige eingereicht. Ihr Anwalt Nabil Boudi schrieb auf der Internetplattform X, die Ermittlungen sollten zeigen, wer hinter der „misogynen, rassistischen und sexistischen Kampagne“ gegen die Boxerin stecke. Gleichzeitig solle es auch um diejenigen gehen, die die „digitale Lynchjustiz“ befeuert hätten.

Die Kämpfe der 25-jährigen Khelif und der 28-jährigen Lin Yi-ting aus Taiwan wurden während Olympia von einer emotional geführten Geschlechter-Debatte begleitet. Der Disput um geschlechtliche Identität wird vor allem von konservativen Kreisen zunehmend als Kulturkrieg geführt. Die Debatte ging weit über die Frage des sportlich fairen Wettkampfs hinaus. Diese erfasste auch höchste politische Kreise. In der gesellschaftspolitisch aufgeheizten Stimmung erfuhren beide Athletinnen im Internet viele Anfeindungen.

Beide Boxerinnen waren nach bisher nicht näher erklärten Geschlechter-Tests vom Verband IBA, der vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) nicht anerkannt wird, von der WM 2023 ausgeschlossen worden. Beide hätten laut IBA die erforderlichen Teilnahmekriterien nicht erfüllt und „im Vergleich zu anderen weiblichen Teilnehmern Wettbewerbsvorteile“ gehabt.

Das IOC nannte es eine „willkürliche Entscheidung ohne ordnungsgemäßes Verfahren“. Man ließ Khelif und Lin deshalb in Paris teilnehmen. Das im Pass angegebene Geschlecht sei für viele Sportarten maßgeblich für die Zulassung zu den Wettbewerben, lautete eine Begründung.

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(SID/APA).

Beitragsbild: Imago.