Corona-Ampel: Sportaktivitäten ab Orange eingeschränkt

Einige Ballungszentren wie Wien, Graz und Linz werden mit der Premiere der Corona-Ampel auf Gelb („mittleres Risiko“) geschaltet. Auf der Homepage (https://corona-ampel.gv.at/) sind alle Maßnahmen nachzulesen, die mit den Ampelfarben verbunden sind. Für die Ausübung von Sportaktivitäten bedeutet die mittlere Warnstufe zunächst keine Einschränkungen im Vergleich zur Grün-Phase.

Allerdings sollen ab Orange („hohes Risiko“) keine Sportarten und Freizeitaktivitäten, bei denen es zu Körperkontakt kommt, mehr praktiziert werden. Ausgenommen ist hier der Spitzensport, auf den jedoch zusätzliche Einschränkungen, wie die Beschränkung der Besucherzahl (max. 250 Indoor, 500 Outdoor) zukommen. In geschlossenen Räumen, wie etwa Fitnessstudios, soll es Kapazitätsbeschränkungen in Abhängigkeit zur Fläche geben. Außer bei der unmittelbaren Sportausübung soll bei Orange indoor wieder die Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz gelten.

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Steht die Ampel auf Rot („sehr hohes Risiko“) sind die Fitnesscenter und ähnliche Sportstätten und Freizeiteinrichtungen zu. Sport im Freien soll nur alleine oder mit im Haushalt lebenden Personen betrieben werden.

Spitzensport, bei dem ein 1-Meter-Abstand nur „ausnahmsweise unterschritten wird“, soll gemäß der Definition des Bundessportförderungsgesetzes mit Einschränkungen auch bei der höchsten Warnstufe noch erlaubt sein. In geschlossenen Räumen, wenn es „geeignete Schutzmaßnahmen“ gibt, im Freien, wie etwa der Fußball-Bundesliga, „unter Auflagen“. Was dies konkret bedeutet, wird frühestens mit Veröffentlichung der entsprechenden Gesetze feststehen.

(APA)

Beitragsbild: GEPA