Fußball: Staatsanwaltschaft Ried ermittelt in Causa Glasner

Ried im Innkreis (APA) – Die Aussage von Ried-Trainer Oliver Glasner über einen Bestechungsversuch in einem Spiel der Fußball-Bundesliga in der Saison 2007/08 hat nun strafrechtliche Folgen. Die Staatsanwaltschaft Ried leitete ein Verfahren ein, wie die „Kronen Zeitung“ in ihrer Mittwoch-Ausgabe berichtete. „Wir lassen die Causa nicht auf sich beruhen“, wurde Staatsanwalt Alois Ebner zitiert.

Glasner hatte in einem Kamingespräch in der Vorwoche über einen angeblichen Bestechungsversuch in der Saison 2007/08 berichtet. Er sei damals als Kapitän der Rieder von einem Mitspieler angesprochen worden, jedem Profi der SV seien bei einer absichtlichen Niederlage „von sehr hoher Stelle“ 50.000 Euro in Aussicht gestellt worden. Laut Glasners Aussage sei kein Rieder auf das Angebot eingestiegen, die betreffende Partie endete dann 0:0.

Der nunmehrige Coach der Innviertler wird nun von der Staatsanwaltschaft vorgeladen. „Er wird sich detailliert zum Fall äußern müssen“, sagte Ebner gegenüber der „Krone“. Die Ermittlungen laufen jedoch nicht gegen Glasner, sondern „gegen Unbekannt“. Rieds Clubanwalt Peter Vogl kündigte an, dass alle Beteiligten im Verein mit den Behörden kooperieren und alle Informationen weitergeben würden.

In der betreffenden Saison erreichte Ried fünfmal ein 0:0. In der 10. Runde daheim gegen Wacker Innsbruck, in der 19. Runde daheim gegen Sturm Graz, in der 23. Runde bei Wacker Innsbruck, in der 30. Runde daheim gegen Mattersburg und in der 35. Runde auswärts gegen Austria Kärnten. Vor der vorletzten Runde im April 2008 lagen die Klagenfurter drei Punkte vor Schlusslicht Innsbruck.

Die Bundesliga teilte in der Causa am vergangenen Freitag mit, dass sich Glasner „korrekt verhalten und alle zum damaligen Zeitpunkt rechtlich gebotenen Informationsverpflichtungen eingehalten“ habe. Die Liga wies darauf hin, dass eine Meldeverpflichtung bei einem Manipulationsversuch gemäß §115a der ÖFB-Rechtspflegeordnung erst mit 1. Juli 2013 in Kraft getreten ist. Zum damaligen Zeitpunkt wären andere Bestimmungen vorgelegen.