Fußball: Strafe für Hannes Kartnig auf drei Jahre reduziert

Graz (APA) – Am Mittwoch hat ein Richtersenat im Grazer Oberlandesgericht (OLG) eine der Haftstrafen für Hannes Kartnig etwas herabgesetzt. Für versuchten schweren Betrug am Land Steiermark muss der Ex-Präsident von Sturm Graz nun drei Jahre statt der ursprünglichen vier plus einem Monat hinter Gitter. „Kinderschänder bekommen weniger Strafe als ich“, meinte der Angeklagte nach dem Prozess.

Hannes Kartnig erschien an diesem drückend heißen Nachmittag im dunkelgrauen Anzug und in Begleitung eines neuen Verteidigers, Wolfgang Vacarescu. Er wirkte sichtlich nervös und wollte vor der Verhandlung mit niemandem reden. Bei der Berufungsverhandlung ging es um jene 1,2 Millionen Euro, für die das Land Steiermark eine Haftung übernehmen hätte sollen. Da der Fußballklub damals aber laut Gutachter schon zahlungsunfähig war, wurde Kartnig dieser Versuch schwer angelastet. Ganze vier Jahre und einen Monat Haft verhängte der Erstrichter vorigen Herbst für dieses Delikt.

Nun wurde der Fall bei der nächsten Instanz verhandelt. Kartnigs Anwalt betonte, dass das Urteil „überhöht“ sei und die „Folgen für ihn verheerend“ seien. Dann führte er auch noch das Alter seines Mandanten – Kartnig wird im Oktober 64 Jahre – ins Treffen, um eine Milderung der Strafe zu erreichen. Außerdem sprach er von der Persönlichkeit des Ex-Präsidenten und bat darum, dass „seine polternden Auftritte außer Acht gelassen werden.“

Oberstaatsanwalt Reinhard Kloibhofer hielt seine Äußerung knapp und sprach sich für eine „maßvolle Reduktion“ der Strafe aus, da die Taten „atypisch weit zurück liegen.“ Das Fußfesselverbot sei für ihn „nicht zwingend“, so Kloibhofer. Kartnig erklärte in seinem Schlusswort einmal mehr, wie leid ihm alles tue: „Ich habe niemandem Geld gestohlen. Ich bin am Ende, ich verliere alles. Es tut mir leid, dass ich Sturm das angetan habe“, beteuerte er.

Das Gericht entschied, die Strafe auf drei Jahre zu dezimieren, weniger hielt man nicht für angemessen. „Sie sind im Zentrum des ganzen Geschehens gestanden“, begründete der vorsitzende Richter Christoph Sutter. „Das Alter ist kein Grund für uns, die Strafe herunter zu setzen“, so der Richter. Mildernd wurden nur die lange Verfahrungsdauer und die Tatsache, dass es beim Versuch geblieben war, gewertet. „Das Hotel Justiz bleibt“, meinte Kartnig nach der Verhandlung. Was ihn aufrege, sei aber „dass Kinderschänder weniger Strafe bekommen als ich“.

Gegen dieses Urteil ist kein Rechtsmittel mehr möglich. In nächster Zeit steht aber noch die Entscheidung über die siebenmonatige Strafe für den Betrug mit manipulierten Eintrittskarten an.