Harte Strafen! Bundesliga-Strafsenat fasst Beschlüsse im Fall SC Wiener Neustadt

Die Fußball-Bundesliga hat mehrere Funktionäre des SC Wiener Neustadt mit Funktionssperren belegt. Die Liga reagierte damit auf falsche Angaben des Zweitligisten im Lizenzierungsverfahren. Wiener Neustadt hatte zunächst Grünes Licht für die Spielgenehmigung 2019/20 erhalten, im Zuge einer nachträglichen Untersuchung wurden die Niederösterreicher aber zwangsrelegiert.

Wie die Bundesliga am Donnerstag bekanntgab, wurde Präsidentin Katja Putzenlechner mit einer Sperre von zwölf Monaten belegt. Manager Ralph Spritzendorfer wurde für neun, die Vorstände Katrin Scherz-Kogelbauer und Thomas Puchegger für je sechs Monate gesperrt. Sie dürfen damit nicht in offizieller Funktion gegenüber dem Verband auftreten. Ebenso ist jegliche Beteiligung an einem Spiel als Offizieller untersagt.

Die Betroffenen können gegen die Urteile bis Montag Protest anmelden. Putzenlechner und die übrigen Mitglieder der Vereinsspitze wollen ihre Ämter ohnehin zurücklegen und Platz für einen Neuanfang machen. Der SCWN will künftig in der Regionalliga Ost antreten. Aktuell ist bei den Blauweißen jedoch kein Land in Sicht, da sich bisher kein neuer Clubchef gefunden hat. Auch stehen derzeit nur wenige Spieler unter Vertrag.

Im Zuge der Verfahren gegen insgesamt sieben Personen wurden außerdem Ex-Chefcoach Gerhard Fellner und Josef Kirnbauer aus dem Trainerstab mit Geldstrafen in der Höhe von 3.000 bzw. 2.000 Euro belegt. Der ehemalige SC-Spieler Hamdi Salihi muss 2.000 Euro bezahlen. Fellner hatte die Untersuchung eingeleitet, indem er nach seinem Rauswurf Anfang Mai über ausstehende Gehaltszahlungen seit November berichtet hatte. Die Liga stellte daraufhin Verstöße gegen sportlich-personelle, finanzielle und rechtliche Kriterien fest.

250.000 Euro sollen die Außenstände des ehemaligen Bundesligisten betragen. Die Stadt Wiener Neustadt hat die Haftung für die Schulden übernommen, Grundvoraussetzung ist ein geregelter Spielbetrieb in der Regionalliga. Sollte dieser nicht zustande kommen oder Insolvenz angemeldet werden, dann erlischt die Haftung.

(APA)

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