Kein Wiederholungsspiel in Osnabrück

 

(SID) Das abgebrochene Skandal-Spiel im DFB-Pokal in Osnabrück wird nicht wiederholt und zugunsten des Fußball-Zweitligisten RB Leipzig gewertet. Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Freitag. Die Sachsen ziehen durch das 2:0 am grünen Tisch in die zweite Runde ein, der drittklassige VfL Osnabrück, der zum Zeitpunkt des Abbruchs in der 71. Minute 1:0 geführt hatte, ist damit ausgeschieden.

Der VfL Osnabrück hat erklärt, keinen Einspruch einzulegen und die Entscheidung am grünen Tisch zu akzeptieren.

Die Partie am vergangenen Montagabend wurde abgebrochen, weil Schiedsrichter Martin Petersen (Stuttgart) von einem aus dem VfL-Zuschauerblock geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen worden war (zum Beitrag). Er erlitt dabei eine leichte Gehirnerschütterung.

 

 

„Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Osnabrück mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist“, sagte der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz: „Die Spielumwertung ist in Paragraph 18, Nummer 4, als Rechtsfolge alternativlos vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten 20 Minuten ist daher nicht möglich.“

Ob beide Vereine das Urteil akzeptiert haben, teilte der DFB zunächst nicht mit. Lorenz äußerte zum Leipziger Angebot eines Wiederholungsspiels (zum Beitrag): „Das ist als faire Geste zu werten, ändert aber nichts an der Entscheidung des Sportgerichts.“

Würde das Sportgericht „auf dieses Angebot eingehen, so wäre dies gleichbedeutend mit dem Verlust jeder Rechtssicherheit“, sagte Lorenz: „Die Gestaltung eines Wettbewerbs kann nicht vom Goodwill einzelner Vereine abhängig sein. Zudem würde man der Möglichkeit einer Manipulation von Wettbewerben die Tür öffnen, wenn die Vereine zukünftig selbst darüber entscheiden könnten, ob sie noch mal spielen wollen oder nicht.“