Keine Bundesliga-Lizenz für die Wiener Austria in erster Instanz

Die Fußball-Bundesliga hat drei Clubs die Spielgenehmigung für die Saison 2022/23 verweigert. Erstligist Austria Wien und sein in der 2. Liga spielendes Zweierteam sowie die beiden weiteren Zweitligisten FC Wacker Innsbruck und St. Pölten erhielten in erster Instanz vom zuständigen Senat 5 keine Lizenz beziehungsweise Zulassung. Das gab die Liga am Mittwoch bekannt.

Erhält die Austria doch noch die derzeit aus finanziellen und rechtlichen Gründen verweigerte Lizenz, muss sie mit einem Abzug von vier Punkten in die kommende Saison starten. Diese Sanktion samt einer 20.000-Euro-Geldstrafe verhängte die Liga für einen Fristverzug bei der Bekanntgabe des geprüften Jahresabschluss. Außer der Austria erhielten alle übrigen elf Bundesligisten das Oberhaus-„Pickerl“ in erster Instanz. Das gilt auch für die aufstiegswilligen Austria Lustenau und FAC Wien sowie den GAK.

https://www.skysportaustria.at/es-ist-nachvollziehbar-austria-reagiert-auf-lizenzverweigerung/

Innerhalb von acht Tagen können die betroffenen Clubs neue Dokumente vorlegen und Einspruch beim Protestkomitee einlegen, das bis spätestens 27. April ein Urteil abgibt. Danach kann innerhalb von acht Tagen eine Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden. Dabei sind allerdings neue Beweismittel nicht mehr zulässig. Eine etwaig notwendige Entscheidung wird dann aufgrund der UEFA-Frist bis 31. Mai getroffen.

Alle Infos im Detail

Lizenz und Zulassung

Seit der Ligareform wird zwischen Lizenz (gilt für die ADMIRAL Bundesliga) und Zulassung (gilt für die ADMIRAL 2. Liga) unterschieden. Ein Erhalt der Lizenz berechtigt ebenfalls zur Bewerbsteilnahme an der ADMIRAL 2. Liga.

ADMIRAL Bundesliga

Lizenz erteilt: FC Red Bull Salzburg, SK Rapid Wien, SK Puntigamer Sturm Graz, LASK, RZ Pellets WAC, WSG Tirol, TSV Egger-Glas Hartberg, SV Guntamatic Ried, CASHPOINT SCR Altach, FC Flyeralarm Admira, SK Austria Klagenfurt.

Lizenz verweigert: FK Austria Wien (finanziell, rechtlich), spusu SKN St. Pölten (finanziell), FC Wacker Innsbruck (finanziell, infrastrukturell)

ADMIRAL 2. Liga & Regionalliga

Lizenz erteilt: Grazer AK 1902, FAC Wien, SC Austria Lustenau.

Zulassung erteilt: FC Blau Weiß Linz, FC Liefering, SV Licht-Loidl Lafnitz, FC Mohren Dornbirn 1913, FC Juniors OÖ, KSV 1919, SKU Ertl Glas Amstetten, SK BMD Vorwärts Steyr, SV Horn, First Vienna FC (Regionalliga Ost), SV Stripfing/Weiden (Regionalliga Ost), WSC HOGO Hertha Wels (Regionalliga Mitte).

Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: SK Rapid Wien II, SK Sturm Graz Amateure (Regionalliga Mitte).

Zulassung verweigert: FK Austria Wien (finanziell, rechtlich) & Young Violets Austria Wien, spusu SKN St. Pölten (finanziell), FC Wacker Innsbruck (finanziell, infrastrukturell).

Sanktionen

FK Austria Wien (sofern Lizenz/Zulassung im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens noch erteilt wird): Vier Punkte Abzug für die kommende Saison 2022/23 + 20.000 Euro Geldstrafe für Fristverzug betr. geprüftem Jahresabschluss

Weiterer Ablauf

Gegen den Senat 5-Beschluss können Lizenz- bzw. Zulassungsbewerber bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben – die Frist endet heuer am Donnerstag, den 21. April 2022.

Es gilt lt. den Lizenz- und Zulassungsbestimmungen eine eingeschränkte Neuerungserlaubnis: „Neues Vorbringen und neue Beweismittel sind nur bis zum Ablauf der Protestfrist zulässig. Änderungen des geprüften Jahresabschlusses oder betragsmäßige Änderungen der Budgetpositionen … sind jedoch unzulässig.“

Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Mittwoch, 27. April 2022 getroffen. Damit ist das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.

Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden.

Das Lizenzierungsverfahren endet offiziell mit Bekanntgabe der lizenzierten Klubs an die UEFA Ende Mai.

Protestfrist: Donnerstag, 21. April 2022
Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz): bis Mittwoch, 27. April 2022
Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht: Innerhalb von acht Tagen nach Zustellung Protestkomitee-Bescheid
Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA: Bis spätestens Ende Mai 2022.

(APA/oefbl.at)

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