Klagenfurter Stadion nach Urteil wieder voll bespielbar

Klagenfurt (APA) – Das Landesverwaltungsgericht hat eine Anrainerbeschwerde gegen die Baubewilligung des Klagenfurter Stadions abgewiesen. Nach dem Urteil vom 7. Jänner, das am Mittwoch zugestellt wurde, darf das Stadion wieder vor vollen Rängen bespielt werden, damit ist das Fußball-Cupfinale am 19. Mai gesichert. Allerdings gibt es in dem Urteil auch Einschränkungen – ein Kompromiss, den die Stadt angeboten hat.

So darf im Stadion nur mehr an 20 Veranstaltungstagen vor „vollem Haus“ gespielt werden. Von den Veranstaltungen mit mehr als 15.000 Zuschauen dürfen nur fünf Events stattfinden, die keine Sportveranstaltungen sind. Weiters ist auch die Zahl nicht-sportlicher Veranstaltungen mit weniger als 15.000 Zuschauern auf fünf Stück jährlich begrenzt. Künftig dürfen im Rahmen von Veranstaltungen im Stadion nur mehr zwei Großveranstaltungen im Jahr stattfinden, und pro Jahr wird auch nur mehr eine Motorsportveranstaltung gestattet.

Weiters soll es Verbesserungen in Sachen Lärmschutz geben, auch die Verkehrssituation rund um das Stadion während der Veranstaltungen will man verbessern. Das soll mit mehr Wegweisern und Parkvignetten für die Anrainer geschehen. Die Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts sieht auch vermehrte Kontrollen und die Einrichtung einer Telefonhotline an Veranstaltungstagen mit mehr als 10.000 Besuchern vor.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte Ende August 2015 nach einer Beschwerde von sechs Stadion-Anrainern die Bewilligung für den Bau der oberen Ränge im Klagenfurter Wörthersee-Stadion aufgehoben. Seither durften nur mehr 12.000 statt 30.000 Zuschauer ins Stadion, auch für Konzerte oder andere Veranstaltungen durfte es vorerst gar nicht genutzt werden. Das für die Fußball-Europameisterschaft 2008 errichtete Stadion hätte nach ursprünglichen Plänen gleich nach der EM zurückgebaut werden sollen – von 30.000 Plätzen auf die erwähnten 12.000. Dazu wäre der Oberbau entfernt worden. Doch es kam anders und das Stadion blieb in der EM-Größe erhalten.

Erleichtert über das Erkenntnis von Richter Burghard Rulofs zeigten sich am Mittwoch Kärntens Sportreferent LH Peter Kaiser (SPÖ) und die Klagenfurter Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz (SPÖ). Und auch eine Kärntner Eventfirma verkündete am Mittwoch per Aussendung, im Jahr 2017 zwei Konzerte mit internationalen Stars ins Stadion holen zu wollen. Nach der VwGH-Entscheidung im August hatte die Firma die Pläne für zwei Konzerte im Jahr 2016 verwerfen müssen.

 

Artikelbild: GEPA