LASK: Diese Sanktionen sind möglich
Die Fußball-Bundesliga hat am Donnerstag beim Senat 1 ein Verfahren gegen den LASK wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Grundgedanken des Fairplay eingeleitet. Den Linzern wird vorgeworfen, Mannschaftstrainings durchgeführt zu haben. Derzeit sind aufgrund der Corona-Vorgaben nur Einheiten in Kleingruppen unter Beachtung der Abstandsregeln erlaubt.
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Der maßgebliche Paragraf 111a der ÖFB-Rechtspflegeordnung („Verletzung des Fair-Play-Gedankens“) sieht im Falle einer Verurteilung folgende Sanktionsmöglichkeiten vor:
a) Ermahnung;
b) Sperre von 1 bis 12 Pflichtspielen;
c) Funktionssperre von einem Monat bis einem Jahr;
d) Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro;
e) Austragung eines oder mehrerer Spiele unter Ausschluss eines Teiles oder der gesamten Öffentlichkeit;
f) Abzug von Punkten;
g) Wettbewerbsausschluss;
h) Zwangsabstieg;
i) Ausschluss aus dem Verband.
(APA)
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Artikelbild: GEPA