Offiziell! So begründet der FC Bayern die Boateng-Entscheidung

Bayern München hat sich, wie Sky bereits berichtet hatte, gegen eine Verpflichtung von Jerome Boateng entschieden. Das gab der Verein am Freitagabend bekannt. Der 35-Jährige hatte seit Sonntag am Training der Münchner teilgenommen und war ein Kandidat als Ersatz für die dünn besetzte Defensive.

„Vor knapp zwei Wochen waren alle vier Innenverteidiger aus dem Profikader des FC Bayern für das Pokalspiel bei Preußen Münster verletzt ausgefallen. Im Nachgang wurde der derzeit vereinslose Jérôme Boateng eingeladen, am Training des FC Bayern teilzunehmen. Inzwischen können Dayot Upamecano und Minjae Kim wieder schmerzfrei spielen, auch Matthijs de Ligt befindet sich auf dem Weg der Besserung, so dass sich die personelle Situation in der Innenverteidigung entspannt hat“, hieß es in der Mitteilung des Klubs am frühen Abend.

„In der Betrachtung aller Aspekte hat der FC Bayern jetzt entschieden, auf eine Verpflichtung von Jérôme Boateng zu verzichten. Gleichzeitig wurde ihm als einem verdienten Spieler des Vereins angeboten, sich weiterhin beim FC Bayern fit zu halten. Jérôme Boateng präsentierte sich in guter körperlicher Verfassung“, schrieb der FC Bayern weiter.

Die überraschende Idee, den zweimaligen Triplesieger Boateng zum FC Bayern zurückzuholen, hatte Kritik hervorgerufen. Denn im öffentlichen Fokus war zuletzt weniger der Sportler, sondern vor allem der Privatmann Boateng präsent. Dieser steht vor einem neuen Strafprozess in Bayern, weil ihm vorgeworfen wird, im Sommer 2018 seine damalige Lebensgefährtin und Mutter seiner Kinder im Urlaub angegriffen zu haben. Boateng beklagt ein unfaires Verfahren und eine Vorverurteilung.

Die Aussage von Bayern-Sportdirektor Christoph Freund, das Gerichtsverfahren sei Boatengs „private Geschichte“, wies die Opfervertretung „Weißer Ring“ scharf zurück: „Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sondern ein massives gesellschaftliches Problem.“ Wegen der Vorwürfe war der Fußballer im Vorjahr wegen Körperverletzung und Beleidigung in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro verurteilt worden. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat das Urteil jedoch jüngst wegen eklatanter Rechtsfehler aufgehoben.

Werbung

(SID/APA/red.)

Artikelbild: Imago