Wien (APA) – Das Oberlandesgericht Wien hat das Urteil des Wiener Arbeits- und Sozialgerichts in der Causa Karim Onisiwo laut einer Aussendung der „Vereinigung der Fußballer“ (VdF) vom Freitag bestätigt. Der Fußball-Bundesligist SV Mattersburg hatte Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung eingelegt, die den Vertrag des Stürmers per 30. Juni 2015 für ungültig erklärt hatte.
Auch in der zweiten Instanz wurde die Entscheidung mit einer nicht den arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechenden Option im Vertrag des Spielers begründet. Demzufolge entspricht eine Vereinbarung, wonach es nur dem Verein möglich ist, einen Vertrag auf bestimmte Zeit zu verlängern und dem Spieler keine Kündigungsmöglichkeit einräumt, nicht den Vorschriften des Arbeitsrechts.
Der VdF-Geschäftsführer Rudolf Novotny sah nach dem Urteil Handlungsbedarf auf die österreichischen Clubs zukommen: „Es ist davon auszugehen, dass noch eine Vielzahl ähnlicher Verträge bestehen und daher mit weiteren Problemen für die Vereine zu rechnen ist.“ Es sei auch für die Bundesliga an der Zeit, auf diese Problematik zu reagieren.
Onisiwo ist in Folge des Urteils im Winter ablösefrei von den Burgenländern in die deutsche Bundesliga zu Mainz 05 gewechselt.
Oberster Gerichtshof soll aufklären
Die Bundesliga stellte in einer Aussendung fest, dass das OLG Wien in seinem Urteil keine Aussage zur generellen Zulässigkeit von einseitigen Verlängerungsoptionen zugunsten des Arbeitgebers getroffen hat. Das Oberlandesgericht habe demnach die ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof zugelassen.
Bei der Rechtsfrage, ob eine einseitige Option mit Verlängerungsmöglichkeit des Arbeitgebers in einem Arbeitsvertrag zulässig oder nichtig sei, handle es sich um „eine erhebliche Rechtsfrage mit über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung, hinsichtlich der eine Rechtsprechung fehlt. Auch kommt der Auslegung von Kollektivverträgen stets eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu“, lautete die Begründung.
Medienmitteilung VdF:
Das Oberlandesgericht Wien hat jetzt die Entscheidung im Fall Karim Onisiwo vollinhaltlich bestätigt und die Berufung des SV Mattersburg zurück gewiesen. Die VdF, eine Fachgrupper der younion, hat den Spieler in dem Verfahren vertreten und der Vertrag wurde bereits im Jänner im erstinstanzlichen Urteil für ungültig erklärt. Grund dafür war eine nicht den arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechende Option im Vertrag des Spielers.
Demzufolge entspricht eine Vereinbarung, wonach es nur dem Verein möglich ist, einen Vertrag auf bestimmte Zeit zu verlängern und dem Spieler keine Kündigungsmöglichkeit einräumt, nicht den Vorschriften des Arbeitsrechts.
VdF-Geschäftsführer Rudi Novotny sieht sich bestätigt: „Eine einseitige Option zu Gunsten des Vereins ist sittenwidrig, selbst wenn verbesserte Konditionen für den Verlängerungszeitraum vereinbart werden.“
Karim Onisiwo ist im Jänner vom SV Mattersburg ablösefrei in die deutsche Bundesliga zum FSV Mainz 05 gewechselt. An dieser Situation wird sich nichts mehr ändern. Ändern muss sich jedoch die bisherige Praxis bei den Vertragsgestaltungen.
Wenn österreichische Vereine Interesse daran haben, gut ausgebildete Spieler zu behalten oder einen Transfererlös zu erzielen, müssen dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen für beide Seiten gegeben sein.
„Es ist davon auszugehen, dass noch eine Vielzahl ähnlicher Verträge bestehen und daher mit weiteren Problemen für die Vereine zu rechnen ist“, so Rudi Novotny.
Nach diesem Urteil ist es an der Zeit, dass auch die Bundesliga auf diese Problematik reagiert.
Bild: GEPA