Der 23-Jährige, der am 14. Dezember 2024 vor einer Wiener Innenstadt-Disco dem Rapid-Stürmer Guido Burgstaller einen Fau

Strafe gegen Burgstaller-Angreifer steht fest

Der 23-Jährige, der am 14. Dezember 2024 vor einer Wiener Innenstadt-Disco dem Rapid-Stürmer Guido Burgstaller einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und den Fußballer schwer verletzt hatte, ist am Donnerstag am Landesgericht zu 16 Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Der Richter sprach in der Urteilsbegründung von einer „Impulstat aus Dummheit.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Täter zeigt Reue: „Es tut mir aufrichtig Leid“

Der Angeklagte hatte sich reumütig geständig verantwortet. „Ich bekenne mich schuldig, und es tut mir aufrichtig leid“, sagte er. Verteidiger Klaus Ainedter ersuchte um eine diversionelle Erledigung. Das Gericht möge sich dem nicht verschließen, appellierte der Jurist.

Die Staatsanwältin sprach eingangs des Verhandlung von einem „unglücklichen Sturzgeschehen“. Dem Angeklagten sei es „nicht darum gegangen, dass Burgstaller zu Boden stürzt und sich einen Schädelbruch zuzieht.“ Die Verletzung sei „nur durch den Sturz, nicht durch den Schlag selbst“ zustande gekommen, betonte die Staatsanwältin. Beim inkriminierten Faustschlag handle es sich um eine „maßlose Überreaktion im Zuge einer relativ unbedeutenden, nicht aggressionsgeladenen Auseinandersetzung“.

Burgstaller-Prozess: Auch Rapid fordert Entschädigung

Verteidiger spricht von „Kurzschlussreaktion“

Verteidiger Klaus Ainedter sprach im Anschluss von einer „Kurzschlussreaktion“ bzw. einem „Schicksalsschlag, der zwei Menschenleben nachhaltig verändert hat“. Ainedter regte eine diversionelle Erledigung an. Das Gericht möge sich „durch den öffentlichen Druck nicht dazu hinreißen lassen“, auf einer Verurteilung zu beharren. Sein Mandant sei unbescholten, nehme Bewährungshilfe in Anspruch, absolviere ein Antiaggressionstraining und sei zu einer Wiedergutmachung im Ausmaß der gerichtsmedizinischen Feststellungen bereit.

„Ich kann mir die Kurzschlussreaktion bis heute nicht erklären“, meinte der Angeklagte in seiner Einvernahme. Er habe Burgstaller, der sich nicht aggressiv verhalten habe, zunächst geschubst und dann mit der linken Faust ins Gesicht geschlagen. Der 23-Jährige ist Rechtshänder. „Ich war geschockt, als er auf den Boden gefallen ist. Ich war mit der Situation überfordert und bin weggelaufen“, gab der Angeklagte zu Protokoll. Er betonte, er habe grundsätzlich kein Aggressionsproblem: „So was ist mir noch nie passiert und wird nie mehr passieren.“

Guido Burgstaller – sein Weg zurück

Burgstaller lehnt Entschuldigung ab

Der Angeklagte wollte sich nach der Befragung des Rapid-Stürmers bei diesem entschuldigen. Das lehnte Burgstaller eben so ab wie einen versöhnlichen Handschlag, um den Verteidiger Ainedter namens seines Mandanten ersuchte.

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(APA)

Bild: GEPA