SV Horn erhält Lizenz für Sky Go Erste Liga unter Auflagen

Wien (APA) – Das Protestkomitee der Fußball-Bundesliga hat dem Erste-Liga-Club SV Horn in zweiter Instanz die Lizenz für die Saison 2017/18 erteilt. Das gab die Liga am Donnerstag bekannt. Ende April hatte der Senat 5 als erste Instanz noch die Spielgenehmigung verweigert, nach ergänzenden Unterlagen und einem mündlichen Parteiengehör gab es nun Grünes Licht für die Niederösterreicher.

Allerdings gibt es für Horn Auflagen – das Budget muss überarbeitet und ein Liquiditätsplan festgelegt werden. Damit haben alle 21 Clubs, die um eine Spielegenehmigung für den österreichischen Profi-Fußball angesucht haben, diese auch erhalten, wodurch das Lizenzverfahren abgeschlossen ist. Außerdem steht nun fest, dass es in der aktuellen Saison einen sportlichen Absteiger aus der Ersten Liga geben wird.

Rudolf Laudon:“Wir haben den Wirtschaftlichen Klassenerhalt geschafft“

Christoph Westerthaler:“War eine schwierige Situation für den ganzen Verein“

 

Geldstrafe und Punkteabzug bleiben unverändert

Sollten die Horner, die drei Runden vor Schluss als Vorletzter zwei Punkte vor dem Abstiegsrang liegen, die Klasse halten, starten die Waldviertler mit minus drei Punkten in die Spielzeit 2017/18. Dieser Punktabzug sowie eine Geldstrafe von 25.000 Euro wurden vom Senat 5 aufgrund groben Terminverzugs im erstinstanzlichen Lizenzierungsverfahren verhängt. Der SV Horn hat dieses Urteil angenommen und auf einen Protest verzichtet.

Presseaussendung der Bundesliga

Das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga unter Vorsitz von RA Dr. Andreas Grundei (weitere Mitglieder: Mag. Kurt Temm, Mag. Walther Wawronek, Univ-Prof. Dr. Andreas Kletecka und Dr. Michael Friedrich) hat dem SV Horn nach Prüfung und Evaluierung der nachgereichten Unterlagen und nach mündlichem Parteiengehör die Lizenz unter Auflage eines überarbeiteten Budgets sowie Liquiditätsplans für die kommende Saison der Sky Go Ersten Liga erteilt. Im Zuge dessen wurde auch festgestellt, dass der Senat 5 auf Basis der ihm vorliegenden Unterlagen korrekt entschieden hat.

Somit steht grundsätzlich fest, dass es in der aktuellen Saison einen sportlichen Absteiger aus der Sky Go Ersten Liga geben wird. Bei sportlicher Qualifikation des SV Horn für die Sky Go Erste Liga 2017/18 startet der Klub mit minus drei Punkten in die Saison. Dieser Punktabzug sowie eine Geldstrafe iHv € 25.000,- wurden vom Senat 5 aufgrund groben Terminverzugs im erstinstanzlichen Lizenzierungsverfahren verhängt. Der SV Horn hat dieses Urteil angenommen und auf einen Protest verzichtet.

Damit ist das Lizenzverfahren für die Saison 2017/18 abgeschlossen.

Über das Protestkomitee

Das Protestkomitee ist im Verbandsrecht der Österreichischen Fußball-Bundesliga die zweite Instanz und behandelt Proteste gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Senate. Mit der Entscheidung des Protestkomitees sind Verfahren innerhalb der Bundesliga abgeschlossen. Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden.

Das Protestkomitee besteht aus Juristen und Wirtschaftstreuhändern. Alle Mitglieder bringen neben ihrer beruflichen Fachausbildung eine mehrjährige Erfahrung im Bereich des Profifußballs mit.

Mitglieder: Dr. Andreas Grundei (Vorsitz), Mag. Kurt Temm, Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus, Mag. Walther Wawronek, Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletecka, Dr. Gregor Holzknecht (von der Spielergewerkschaft nominiertes Mitglied), Dr. Andreas Jank, Dr. Michael Friedrich (in Fällen betreffend Lizenzentscheidung)

 

Quelle: Presseaussendung Bundesliga
Bild: GEPA