UEFA-Verbot von Auswärtsfans aufgehoben

Fans dürfen ihre Mannschaften in Wettbewerben der Europäischen Fußball-Union (UEFA) grundsätzlich wieder zu Auswärtsspielen begleiten.

Die Aufhebung des vorherigen Stadionverbots für Anhänger von Gästeteams wegen der Corona-Pandemie hob das Exekutivkomitee der UEFA zu Wochenbeginn nach über einjähriger Gültigkeit mit sofortiger Wirkung wieder auf. Die Zulassung von Auswärtsfans etwa bei Europapokalspielen oder Länderspielen unter UEFA-Regie gilt allerdings vorbehaltlich der Einreisevorschriften in den jeweiligen Gastgeberländern. „Daher wird das Standardverfahren wieder eingeführt, das heißt 5 Prozent der insgesamt zulässigen Stadionkapazität sind den Fans der Auswärtsmannschaft vorbehalten“, hieß es.

Zu den Lockerungen der UEFA-Bestimmungen aufgrund der gestiegenen Impfquoten auf dem Kontinent und der überwiegend aufgehobenen Reisebeschränkungen nach dem 2G-Prinzip gehört außerdem die generelle Streichung der Testpflicht von geimpften oder genesenen Spieler und Mitarbeitern einer Mannschaft vor Betreten des Stadioninnenraums. Die Verantwortung für die Überprüfung des jeweiligen Status eines Delegationsmitglieds liegt weiterhin bei der Mannschaftsleitung. Darüber hinaus wird die zugelassene Zahl von Medienvertretern bei UEFA-Spielen erhöht. Überdies hob die UEFA für Arbeitsbereiche im Freien die obligatorischen Abstandsvorschriften auf.

Mit Red Bull Salzburg (Champions League), Rapid, Sturm Graz (beide Europa League) und dem LASK (Conference League) sind von dieser Entscheidung auch vier heimische Clubs betroffen.

(APA/SID)/Bild: GEPA