Anzeige nach Derby-Vorfällen: Diese Strafen drohen Rapid
Nach den verbalen Entgleisungen von Rapid-Geschäfstführer Steffen Hofmann und einigen Spielern im Anschluss an den 3:0-Sieg im Wiener Derby gegen die Austria hat die Bundesliga am Dienstag ein offizielles Verfahren gegen die betroffen Rapid-Akteure eingeleitet.
In ihrer Aussendung erklärte die Liga: „Gestern Abend wurden mehrere Videos veröffentlicht, die mehrere Akteure des SK Rapid beim Singen beleidigender und teils diskriminierender Parolen gegen den FK Austria Wien direkt im Nachgang des Wiener Derbys am vergangenen Sonntag zeigen.“
Harte Strafen laut ÖFB-Rechtsordnung möglich
Laut der offiziellen ÖFB-Rechtspflegeordnung könnten den Hütteldorfern nach den Vorfällen harte Strafen drohen.
In Kapitel II zum Tatbestand „Ehrverletzung, Fairnessgebot und Diskriminierung“ wird in Paragraph 112 verdeutlicht, welche möglichen Konsequenzen im Fall von Diskriminierung drohen.
In Absatz 1 heißt es: „Wer eine Person oder eine Gruppe von Personen durch herabwürdigende, diskriminierende oder verunglimpfende Äußerungen oder Handlungen in Bezug auf Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Geschlecht, Behinderung, sexuelle Orientierung, ethnische, nationale oder soziale Herkunft, politische Meinung oder aus sonstigen Gründen in seiner bzw. ihrer Würde oder Integrität verletzt, wird für mindestens 5 Pflichtspiele gesperrt bzw. erhält eine entsprechende Funktionssperre. Zusätzlich können ein Stadionverbot und/oder eine Geldstrafe in der Höhe von mindestens € 1.000,— verhängt werden. Bei einem Offiziellen, der sich dieses Vergehens schuldig macht, beträgt die Geldstrafe mindestens € 1.500,-.“
Auch Punkteabzug möglich
Laut dem folgenden Absatz 2 des Paragraph 112 wäre auch ein Punkteabzug für den SK Rapid möglich.
„Verletzen mehrere Personen (Offizielle und/oder Spieler) desselben Vereines Absatz 1 oder liegen anderweitige gravierende Umstände vor, können der betreffenden Mannschaft bei einem ersten Vergehen drei Punkte und bei einem zweiten Vergehen sechs Punkte abgezogen werden; bei einem weiteren Vergehen kann ein Zwangsabstieg ausgesprochen werden.“
„Mildere“ Strafen unter Paragraph 111
Wie Liga-Vorstand Christian Ebenbauer im „ORF“ erklärte, könnte der Tatbestand auch unter Paragraph 111 „Ehrverletzung“ fallen, in dem die Strafen etwas „milder“ wären. Darin heißt es in den beiden Absätzen:
(1) Wer insbesondere durch beleidigende Gesten oder Äußerungen eine andere Person in ihrer Ehre verletzt, wird mit einer Sperre von 2 bis 12 Pflichtspielen bestraft. Zusätzlich kann eine Geldstrafe von € 50,— bis € 2.000,— verhängt werden.
(2) Offizielle, die ein Vergehen nach Abs. 1 begehen, werden mit einer Funktionssperre von 1 bis 6 Monaten und/oder einer Geldstrafe von € 100,— bis € 2.000,— bestraft.
Sieben Rapid-Akteure angezeigt
Nach den Vorfällen wurden insgesamt sieben Akteure des SK Rapid angezeigt: Geschäftsführer Steffen Hofmann, Co-Trainer Stefan Kulovits sowie ein Spieler-Quintett um Guido Burgstaller, Marco Grüll, Thorsten Schick, Maximilian Hofmann, Niklas Hedl.
Die Liga hatte die Vorfälle „aufs Schärfste“ verurteilt und dem Klub die Frist von einer Woche eingeräumt, um eine Stellungnahme abzugeben.
Bei einem ähnlich gelagerten Vorfall in Frankreichs Ligue 1 waren im Oktober 2023 bedingte Sperren gegen Ousmane Dembele, Randal Kolo Muani, Achraf Hakimi und Layvin Kurzawa verhängt worden.
Rapid-Stellungnahme: Das sagen Burgstaller und Wrabetz zu den Skandal-Videos
Bild: GEPA

