Vier Zweitliga-Klubs suchen um Lizenz für Bundesliga an – Horn verzichtet

Der aktuelle Zweitliga-Zweite SV Horn hat keinen Lizenzantrag für die Saison 2023/24 in der Fußball-Bundesliga gestellt. Wie die Liga am Samstag mitteilte, zählen die Niederösterreicher nicht zu den fünf Teams, die einen Aufstieg in die höchste Spielklasse anstreben.

Tags zuvor waren insgesamt 33 Anträge für die Spielberechtigung der Bundesliga sowie 2. Liga eingegangen. Aus der 2. Liga aufsteigen wollen Tabellenführer Blau-Weiß Linz, St. Pölten, der GAK, FAC und die Admira.

In der Bundesliga haben alle zwölf Clubs ihren Lizenz- und Zulassungsantrag für die kommende Spielzeit rechtzeitig eingebracht. Eine Entscheidung des Senates 5 in erster Instanz soll am 13. April erfolgen. Sollte einem Club die Zulassung in erster Instanz nicht erteilt werden, gibt es eine achttägige Frist für einen Protest beim Protestkomitee der Liga. Dieses fällt bis Ende April eine Entscheidung. Sollte die Lizenz auch vom Protestkomitee verweigert werden, gibt es noch die Möglichkeit zur Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht. Dieses entscheidet bis voraussichtlich Mitte Mai, hieß es in einer Mitteilung der Liga.

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Zumindest in der zweiten Liga wollen hingegen alle aktuellen Teilnehmer starten, hierbei gibt es zusätzlich insgesamt fünf Anträge aus den drei Regionalligen. Aus der RL Ost dürfte bloß der SV Stripfing mit Ex-Rapid-Trainer Goran Djuricin aufsteigen, aus dem Westen ist Schwarz-Weiß Bregenz der einzige Aspirant.

Drei mögliche Kandidaten aus Regionalliga Mitte

Ein Kampf um den Aufstieg könnte sich hingegen noch in der Regionalliga Mitte entwickeln, wo neben dem SV Leoben mit Carsten Jancker auch Hertha Wels ansucht. Auch die LASK Amateure OÖ dürften bei einem Meistertitel auf den Aufstieg hoffen. Dies allerdings nur dann fix, wenn ein anderes Amateurteam der 2. Liga absteigt. Sonst würden die jungen Linzer in der Relegation gegen das am schlechtesten platzierte Zweitteam (Young Violets, Rapid II oder Sturm II) der 2. Liga antreten.

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Eine Entscheidung des Senates 5 in erster Instanz bezüglich aller Anträge soll am 13. April erfolgen. Sollte einem Club die Zulassung in erster Instanz nicht erteilt werden, gibt es eine achttägige Frist für einen Protest beim Protestkomitee der Liga. Dieses fällt bis Ende April eine Entscheidung. Sollte die Lizenz auch vom Protestkomitee verweigert werden, gibt es noch die Möglichkeit zur Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht. Dieses entscheidet bis voraussichtlich Mitte Mai, hieß es in einer Mitteilung der Liga.

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(Red./APA).

Beitragsbild: GEPA.