Senat 1 hat entschieden: Geldstrafen für Rapid Wien und Sturm Graz
Der Senat 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga fasste in seiner heutigen Sitzung folgende Beschlüsse:
Offizielle Medienmitteilung der Fußball Bundesliga
Pyrotechnik
SK Rapid Wien wird wegen Wurfgegenständen und dem gesetzlich verbotenen Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen beim Meisterschaftsspiel FC Admira Wacker Mödling – SK Rapid Wien vom 22.02.2015 gem. § 116 und 116a ÖFB-Rechtspflegeordnung mit einerGeldstrafe in Höhe von € 20.000 belegt.
SK Puntigamer Sturm Graz wird wegen dem gesetzlich verbotenen Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen beim Meisterschaftsspiel SK Rapid Wien – SK Puntigamer Sturm Graz vom 28.02.2015 gem. § 116a ÖFB-Rechtspflegeordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von € 5.000 belegt.
SK Rapid Wien und SK Puntigamer Sturm Graz haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss das Rechtsmittel des Protestes zu erheben.