Sperren und bedingter Punkteabzug: Die Strafen für Rapid nach dem 342. Wiener Derby
Der Senat 1 der ADMIRAL Bundesliga hat auf die Vorfälle nach dem 342. Wiener Derby reagiert und die Strafen für den SK Rapid ausgesprochen. Neben einem bedingten Punkteabzug sind auch die betroffenen Personen gesperrt worden.
Zunächst erhält der SK Rapid als gesamter Verein nach den beleidigenden Videos gegen die Wiener Austria einen bedingten Abzug von drei Punkten. Des Weiteren erhält Geschäftsführer Steffen Hofmann eine Funktionssperre für zwei Monate, davon ein Monat ebenfalls bedingt.
Co-Trainer Stefan Kulovits erhält eine Funktionssperre für drei Monate (davon ein Monat bedingt) und muss an einem Workshop zum Thema Diskriminierung teilnehmen.
Sperren für Burgstaller & Co.
Kapitän Guido Burgstaller und Marco Grüll erhalten eine Sperre von sechs Pflichtspielen, davon drei Spiele bedingt. Auch Thorsten Schick (fünf Pflichtspiele, davon drei bedingt), Maximilian Hofmann (drei Pflichtspiele, davon zwei bedingt) und Niklas Hedl (drei Pflichtspiele, davon zwei bedingt) wurden von dem Senat 1 der Liga gesperrt und müssen verpflichtend an Workshops gegen Diskriminierung teilnehmen.
Die Funktionssperren umfassen den Spielbetrieb. Das betrifft alle Aktionen am Spielfeld, auf Spieler- und Betreuerbänken, im Spielertunnel sowie in den Kabinen. Die Funktionssperre beginnt bei jedem Pflichtspiel 30 Minuten vor Spielbeginn und endet mit Spielende.
Den betroffenen Akteuren wird aufgetragen, an drei Workshops im Ausmaß von jeweils einer Stunde in Schulen zum Thema Diskriminierung innerhalb von 12 Monaten teilzunehmen und den Veranstalter der Workshops in Schulen binnen vier Wochen ab verbandsinterner Rechtskraft zu benennen. Der Nachweis ist durch eine Bestätigung der die Workshops abhaltenden Institutionen zu erbringen. Die bedingte Nachsicht kann bei Nichterfüllung der Auflage widerrufen werden.
Der SK Rapid wird in einer außerordentlichen Pressekonferenz am morgigen Dienstag zu dem Urteil Stellung nehmen.
Die Strafen im Überblick:
SK Rapid: § 112 Abs. 2 – Diskriminierung; Abzug von drei Punkten bedingt bis 04.03.2026 nachgesehen.
Steffen Hofmann (Geschäftsführer): § 111 Abs. 2 – Ehrverletzung; Funktionssperre Spielbetrieb (Heim- und Auswärtsspiele) für zwei Monate (davon 1 Monat bedingt nachgesehen bis 04.03.2026).
Stefan Kulovits (Co-Trainer): § 112 Abs. 1 – Diskriminierung; Funktionssperre Spielbetrieb (Heim- und Auswärtsspiele) für drei Monate (davon 1 Monat bedingt nachgesehen bis 04.03.2026). Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.
Guido Burgstaller: § 112 Abs. 1 – Diskriminierung; 6 Pflichtspiele Sperre, davon 3 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.
Marco Grüll: § 112 Abs. 1 – Diskriminierung; 6 Pflichtspiele Sperre, davon 3 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.
Thorsten Schick: § 112 Abs. 1 – Diskriminierung; 5 Pflichtspiele Sperre, davon 3 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.
Maximilian Hofmann: § 111a Abs. 1 – Verletzung des FairPlay-Gedankens; 3 Pflichtspiele Sperre, davon 2 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.
Niklas Hedl: § 111a Abs. 1 – Verletzung des FairPlay-Gedankens; 3 Pflichtspiele Sperre, davon 2 Spiele bedingt auf 24 Monate bis 04.03.2026. Teilnahme an Workshops zum Thema Diskriminierung.
Senat begründet Rapid-Entscheidungen
Der Senat 1 der ADMIRAL Bundesliga begründet die Entscheidung wiefolgt: „Die Österreichische Fußball-Bundesliga bekennt sich zum Kampf gegen Diskriminierung jeder Art. Die Vorbildwirkung von Fußballern, Betreuern und Funktionären geht über das Geschehen am grünen Rasen hinaus. Die Inhalte der Videos stehen in keinerlei Einklang mit den Werten, für die der Fußball insgesamt und die Österreichische Fußball-Bundesliga im Speziellen stehen. Sowohl der SK Rapid als auch die Spieler haben glaubhaft dargelegt, dass ihnen die Vorkommnisse sehr leid tun.“
Weiter: „Der Senat 1 hat das bei seiner Strafzumessung entsprechend gewürdigt, indem bei sämtlichen Beteiligten mit teilbedingten Strafen vorgegangen ist. Zu betonen ist allerdings, dass der vorgegebene Strafrahmen bei diskriminierenden Äußerungen oder Handlungen einerseits die Schwere der Vergehen dokumentiert und andererseits auch die Intention des Fußballgesetzgebers verdeutlicht, dass derartige Vorkommnisse entschieden zu verhindern sind. Der Maßnahmenkatalog des SK Rapid wurde dabei ebenso positiv beurteilt wie die Bereitschaft der Spieler, an solchen bewusstseinsbildenden Workshops aktiv teilzunehmen.“
Rapids Vizepräsidentin Edeltraud Hanappi-Egger hat am gestrigen Sonntag bei Sky über die Vorfälle nach dem Derbysieg gesprochen und aufgezeigt, wie diese vereinsintern aufgearbeitet wurden.
Rapid verurteilt Vorfälle
Bei Rapid hat man sich bereits unter der Woche zu den Vorfällen geäußert. In einer Presseaussendung am vergangenen Freitag stellte der Klub bereits klar, dass die auf den Videos von Spielern und einem Mitglied des Trainerteams verbreiteten Inhalte vom Klub verurteilt werden und dass mit der internen Aufarbeitung begonnen wurde.
Zudem hat Geschäftsführer Steffen Hofmann für seinen in einem anderen Video dokumentierten verbalen Fehltritt Reue gezeigt und selbstverständlich ebenso um Entschuldigung gebeten. Telefonate zwischen den betroffenen Personen und der Wiener Austria – in Person von Manuel Ortlechner – haben stattgefunden.
„Alles gesagt“: Ortlechner reagiert auf Derby-Vorfälle
(Red./Senat 1 der ÖFBL) / Bild: GEPA
