Stöger-Vertrag in Köln gilt auch für die 2. Liga

Köln (APA/dpa) – Der bis 2020 laufende Vertrag von Trainer Peter Stöger beim deutschen Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln behält auch im Fall eines möglichen Abstiegs Gültigkeit. „Alle Verträge, inklusive die der Geschäftsführung, gelten für die 2. Liga“, sagte FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur.

Wehrle: „Mit Stöger Klassenerhalt schaffen und dann weiterarbeiten“

Auf die Frage, ob der Tabellenletzte mit dem Österreicher auch in die 2. Liga gehen würde, antwortete Wehrle ausweichend: „Wir beschäftigen uns damit, mit Peter Stöger den Klassenerhalt zu schaffen und dann normal mit ihm weiterzuarbeiten.“

Grundsätzlich stärkte Wehrle dem 51-jährigen Wiener trotz des völlig missratenen Saisonstarts mit nur zwei Punkten aus elf Spielen erneut den Rücken. „Peter Stöger ist eine Persönlichkeit, die zu 100 Prozent nach Köln passt. Er hatte vier Jahre lang großen Erfolg. Und die Mannschaft – das haben viele Spieler kommuniziert – steht zu 100 Prozent zu ihm. Von daher sehen wir keine Veranlassung, zu handeln“, versicherte er. „Und solange Peter Stöger nicht selbst auf uns zukommt oder wir andere Signale aus dem Team erhalten, wird sich daran auch nichts ändern.“

„Schon einige“ Spieler bei Köln mit Ausstiegsklauseln

Von den Spielern hätten „schon einige“ Ausstiegsklauseln in ihren Verträgen, bestätigte Wehrle: „Aber im Vergleich zur Kadergröße ist es überschaubar.“ Bekannt ist eine Klausel bei Torhüter Timo Horn über angeblich 17 Millionen Euro.