VdF will künftig Kollektivverträge mit Bundesliga aushandeln

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) könnte eine seiner wichtigsten Aufgaben verlieren: die Arbeitnehmer-Interessen bei Kollektivvertragsverhandlungen gegenüber den Arbeitgebern zu vertreten. Vorerst droht dies nur bei der relativ überschaubaren Gruppe der Fußballer, in weiterer Folge könnten aber auch Interessenvertretungen anderer Berufsgruppen die Kollektivvertragsfähigkeit beantragen. Und damit wäre die Gewerkschaft geschwächt.

Der Verein „VdF – Die Spielervereinigung“ beantragte in der Vorwoche beim Bundeseinigungsamt die Zuerkennung der Kollektivvertragsfähigkeit. Der Verein verfüge über 928 aktive Mitglieder, die aus dem ÖGB ausgetreten und dem Verein beigetreten sind. Davon seien 393 Spieler in der Österreichischen Bundesliga und damit Arbeitnehmer, die vom Kollektivvertrag erfasst sind, betonte Vereinsobmann und Ex-Fußballer Gernot Baumgartner im Gespräch mit der APA.

Insgesamt seien in Österreich rund 560 Spieler in einem Dienstverhältnis. Daher weise der Verein mit rund 70 Prozent einen weit höheren Organisationsgrad auf als die Gewerkschaft im Allgemeinen mit rund 28 Prozent. Aber auch von der wirtschaftlichen Bedeutung des Verbandes her erfülle man mit der Mitgliedschaft bei der weltweiten Vertretung der Profifußballer, der FIFPro, die Voraussetzungen.

Der Verein geht aus einer Gruppe namhafter Fußballer hervor, die sich mit der zuständigen Teilgewerkschaft für bessere Arbeitsbedingungen eingesetzt haben. Gemeinsam hat man auch mit der Österreichischen Bundesliga einen Kollektivvertrag abgeschlossen, nachdem die Liga die Kollektivvertragsfähigkeit auf Arbeitgeber-Seite zugesprochen bekommen hat.

Zuerkennung der Kollektivvertragsfähigkeit beantragt

Da die Serviceleistungen von der Fachgruppe ausgeweitet wurden, haben deren Funktionäre mit der „Vereinigung der Fußballer“ einen eigenen Verein gegründet, der mit der Gewerkschaft eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat. Seit dem Vorjahr ist die Interessenvertretung aber nicht mehr unter dem Dach des ÖGB, sondern eine eigenständige Organisation, die die Rechte ihrer Mitglieder selber vertreten will.

Stimmt das beim Wirtschaftsministerium angesiedelte Bundeseinigungsamt dem Antrag auf Zuerkennung der Kollektivvertragsfähigkeit zu, könnten weitere, zahlenmäßig bedeutendere Berufsgruppen diesem Beispiel folgen, sagte Anwalt Roland Gerlach, der die Fußballer gemeinsam mit der Anwältin Christina Toth rechtlich vertritt.

„So etwas ist sicher nicht bei Branchen wie dem Handel zu erwarten, aber für andere Berufsgruppen kann dies durchaus interessant sein“, ergänzte Gerlach gegenüber der APA. „Spezielle, klar abgegrenzte Berufsgruppen könnten so besser vertreten werden“, sagte Gerlach, „aber auch die Arbeitgeberseite würde profitieren, wenn Experten der jeweiligen Berufsgruppen am Verhandlungstisch sitzen“.

Bei der Gewerkschaft sieht man die Angelegenheit naturgemäß anders: „Wir haben als ‚younion Die Daseinsgewerkschaft‘ die Kollektivvertragsfähigkeit und für die Fußball-Bundesliga ist die Kollektivvertragspartnerschaft mit uns fraglos. Rechtsgutachten und Rechtsmeinungen bestätigen, dass die neu gegründete Spielervereinigung sie nicht erlangen kann. Einzelne Spieler sind ausgetreten, allerdings stellt sich die Frage, inwieweit diese Vollmachten überhaupt gültig sind. Schließlich wurde den Spielern ein Übertritt mit gleichen Rechten und Pflichten versprochen. Unsere vollste Konzentration liegt aber bei der Vertretung der Spielerinteressen und nicht auf Auseinandersetzungen“, teilte Gewerkschafter Thomas Kattnig der APA mit.

(APA)/Bild: GEPA