
Firmenkonto – Situation in Deutschland und Österreich
Unternehmen und Selbstständige stellen gänzlich andere Ansprüche an die Kontoführung als der herkömmliche Bürger. Diese Tatsache trifft auf Betriebe sowohl aus Deutschland als auch aus Österreich zu. Das entsprechende Konto muss auf die persönlichen und speziellen Bedürfnisse ausgerichtet sein, um eine einwandfreie Finanzhandhabung zu gewährleisten. Daher ist Business-Banking in vielen Teilen der Geschäftswelt ein absolutes Muss. Die Sachlage des Firmenkontos weist dabei in Österreich und Deutschland viele Gemeinsamkeiten auf.
Wann kommt Business-Banking in Frage?
Die Wahl des Kontos steht deutschen und österreichischen Unternehmern grundsätzlich frei. Aus diesem Grund kann die Entscheidung, ob Business-Banking notwendig ist, nach eigenem Ermessen getroffen werden. Dabei sollte sich
zunächst immer vor Augen geführt werden, welche individuellen Voraussetzungen aktuell vorherrschen. Auf Basis der derzeitigen Unternehmenssituation kann evaluiert werden, ob ein Firmenkonto vonnöten ist.
Selbstständige in kleinen Betrieben oder Freiberufler haben in der Regel ähnliche Bedürfnisse in puncto Kontoführung wie Privatpersonen. Deshalb reicht oftmals die Einrichtung eines zusätzlichen Girokontos aus, das entsprechend als Geschäftskonto fungiert. Das spart nicht nur Aufwand, sondern auch die Kostenausgaben werden gesenkt, da viele Zusatzleistungen wie z.B. ein Beratungsservice wegfallen.
Größere Betriebe sollten den Finanzhaushalt der Firma dagegen nicht über ein normales Girokonto abwickeln, da der Umfang und die bürokratischen Strukturen mit gänzlich andere Herausforderungen einhergehen. Ab einer bestimmten Größe sollten Unternehmen nicht auf eine kompetente Betreuung verzichten, die Business-Banking mit sich bringt. Jede Bank weist einem vollwertigen Firmenkonto einen eigenen Berater zu, der als finanzieller Mentor in den unternehmerischen Alltag implementiert wird. Daraus ergibt sich der Umstand, dass Finanzierungen deutlich schneller vonstattengehen und die Liquidität jederzeit gewahrt wird.
Ist das Geschäftskonto laut Gesetzgebung Pflicht?
Die Finanzämter von Deutschland und Österreich erteilen keine gesetzlichen Vorgaben, dass Selbstständige, Unternehmen und Freiberufler Business-Banking betreiben müssen. Nichtsdestotrotz können die Finanzorgane verlangen, woher die Mittel der Betriebseinnahmen exakt stammen. Daher ist bei der Führung eines Privatkontos im Rahmen der finanziellen Aktivitäten des Unternehmens wichtig, eine geordnete Dokumentation über Ein- und Auszahlungen zu führen.
Die generelle Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Kontowahl endet sowohl in Deutschland als auch in Österreich bei Kapitalgesellschaften. So sind z.B. UG, GmbH, AG und KGaA gesetzlich dazu verpflichtet, die unternehmerischen Finanzen über ein Firmenkonto abzuwickeln. Laut Gesetz verfügen diese Firmenformen über eine eigenständige Geschäftsfähigkeit, die mit einer speziellen Rechtsverantwortung einhergeht. Dadurch werden GmbH und Co. erst geschäftsfähig, wenn das Firmenkapital auf einem Firmenkonto landet.
Rolle der Banken?
Das globale Bankenwesen unterscheidet strikt zwischen Privat- und Firmenkunden. Die Finanzinstitute in Österreich und Deutschland bilden hier keine Ausnahme. Da Privatpersonen und Geschäftsleute auf unterschiedliche Leistungen zugreifen können, entsteht in der Folge eine Divergenz in Aufwand und Kosten. Aus diesem Grund regeln viele Banken in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie der geschäftliche Zahlungsverkehr über das private Konto abgewickelt werden darf.
Selbst wenn es diesbezüglich keine festen Regularien in den Bankstatuten gibt, darf stark bezweifelt werden, dass Banken auf Dauer die finanzielle Handhabung eines Unternehmens über ein herkömmliches Girokonto zulassen. Der gewerblich Betrieb und der damit verbundene Anstieg an monatlichen Buchungen stehen aus der Perspektive der Banken in keinem akzeptablen Preisleistungsverhältnis. Sollten Selbstständige oder kleinere Betriebe über die Zeit ein starkes Wachstum verbuchen, ist der zeitnahe Umstieg auf das Business-Banking sehr zu empfehlen, um Konflikte mit der Bank zu vermeiden.
Welche Vorteile bringt ein Firmenkonto?
Die generelle Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Kontowahl endet sowohl in Deutschland als auch in Österreich bei Kapitalgesellschaften. So sind z.B. UG, GmbH, AG und KGaA gesetzlich dazu verpflichtet, die unternehmerischen Finanzen über ein Firmenkonto abzuwickeln. Laut Gesetz verfügen diese Firmenformen über eine eigenständige Geschäftsfähigkeit, die mit einer speziellen Rechtsverantwortung einhergeht. Dadurch werden GmbH und Co. erst geschäftsfähig, wenn das Firmenkapital auf einem Firmenkonto landet.
Rolle der Banken?
Das globale Bankenwesen unterscheidet strikt zwischen Privat- und Firmenkunden. Die Finanzinstitute in Österreich und Deutschland bilden hier keine Ausnahme. Da Privatpersonen und Geschäftsleute auf unterschiedliche Leistungen zugreifen können, entsteht in der Folge eine Divergenz in Aufwand und Kosten. Aus diesem Grund regeln viele Banken in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie der geschäftliche Zahlungsverkehr über das private Konto abgewickelt werden darf.
Selbst wenn es diesbezüglich keine festen Regularien in den Bankstatuten gibt, darf stark bezweifelt werden, dass Banken auf Dauer die finanzielle Handhabung eines Unternehmens über ein herkömmliches Girokonto zulassen. Der gewerblich Betrieb und der damit verbundene Anstieg an monatlichen Buchungen stehen aus der Perspektive der Banken in keinem akzeptablen Preisleistungsverhältnis. Sollten Selbstständige oder kleinere Betriebe über die Zeit ein starkes Wachstum verbuchen, ist der zeitnahe Umstieg auf das Business-Banking sehr zu empfehlen, um Konflikte mit der Bank zu vermeiden.
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